Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

caperMit mehreren Analysetools wollen Bundesbehörden Soziale Netzwerke ausforschen. Eines davon ist das "Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr" (ZOpKomBw), das nun sogar "allgemeine Meinungs- und Stimmungslagen" in den "Einsatz- und Interessengebieten der Bundeswehr" analysieren will. Hierzu soll ein Forschungsprogramm namens "WeroQ" Möglichkeiten ausloten. Auch die beiden frei verkäuflichen Software-Pakete TEXTRAPIC und BRANDWATCH sollen eingesetzt werden. Ähnliches ist bereits über den Bundesnachrichtendienst (BND) bekannt. Wie das genau gehen soll, teilte mir jetzt das Innenministerium mit.

Durch die Analyse von Teilnehmern einer öffentlichen Kommunikation über Twitter oder Facebook können Rückschlüsse auf deren soziale Kontakte gezogen werden. Wird etwa bei Twitter zudem die Geolokalisierung nicht ausgeschaltet, ist der Aufenthaltsort von Personen oder Gruppen (etwa Fußballfans oder Demonstranten, wenn sie den gleichen Hashtag benutzen) bekannt. Diese Daten für Polizei und Militär permanent nutzbar zu machen geht zu weit.

Genau das ist der Plan: Unzufriedenheit, ergo Unruhen im Vorfeld aufzuspüren und Prognosen darüber zu erlauben. Mit CAPER und PROACTIVE fördert auch die EU entsprechende Vorhaben, an denen deutsche Polizeien beteiligt sind. Ich habe nichts dagegen, wenn eine Sozialbehörde auf diese Weise ermitteln möchte welche sozialen Probleme auftauchen könnten und welche Hilfen die Bevölkerung benötigen würde. Wir reden hier aber vom Data Mining durch Polizei, Geheimdienste und Militär. Der zivil-militärische Blick in die digitale Glaskugel soll helfen, Flüchtlinge abzuwehren, Interventionen vorzubereiten oder Kriege zu gewinnen. Das ist nicht akzeptabel.

Ein solches Profiling ist deutschen Polizisten nicht ohne weiteres erlaubt. Wenn eine Verfolgungsbehörde Daten über eine bestimmte Person zusammenträgt, braucht es dazu eigentlich einen richterlichen Beschluss.Die Bundesregierung bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung, in dem es heißt dass "kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht" vorliege, "wenn eine staatliche Stelle im Internet verfügbare Kommunikationsinhalte erhebt". Jedoch hat man in den zuständigen Ministerien nicht zuende gelesen. Denn weiter heißt es:

Ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann allerdings gegeben sein, wenn Informationen, die durch die Sichtung allgemein zugänglicher Inhalte gewonnen wurden, gezielt zusammengetragen, gespeichert und gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Daten ausgewertet werden und sich daraus eine besondere Gefahrenlage für die Persönlichkeit des Betroffenen ergibt. Hierfür bedarf es einer Ermächtigungsgrundlage.

Wenn dies von Geheimdiensten und Militärs uferlos und nach Gutdünken praktiziert wird, geht das Vertrauen in die Privatsphäre der digitalen Kommunikation vollends verloren.

Der angebliche Ausschluss aller Kommunikation in Deutschland ist lächerlich. Wir wissen, dass der BND sogar innerdeutsche Internetverkehre als ausländisch einstuft, wenn diese etwa über die andere Länder geroutet werden. Mit diesem Trick darf dann jede digitale Kommunikation ausgespäht werden. Jetzt soll sogar die NSA-Affäre im Sinne des BND umgemünzt werden, eine weitere Aufrüstung seiner Fähigkeiten ist angestrebt. Stattdessen müssen den Geheimdiensten dringlich die digitalen Flügel gestutzt werden.

Die Antwort des Staatssekretärs Ole Schröder war zunächst unvollständig, da eine frühere Frage ausweichend beantwortet wurde. Eine endgültige Ausführung erhielt ich erst nach zweimaliger Mahnung. Hier im Volltext: http://andrej-hunko.de/start/download/doc_download/485-nachfrage-zur-schriftlichen-frage-monat-juni-2014-weroq

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko