
Schriftliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zu den Veränderungen in der Zusammenarbeit mit Polizeibehörden aus Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Telekommunikationsüberwachung
Welche Veränderungen haben sich in den letzten vier Monaten in der Zusammenarbeit mit Polizeibehörden aus Nordrhein-Westfalen (Landeskriminalamt und Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste) hinsichtlich der Telekommunikationsüberwachung (insbesondere „Stille SMS“) ergeben, und mit welchen privaten Unternehmen wurden seitens des Bundesministeriums des Innern Rahmenverträge oder Lizenzverträge zum Versenden oder Auswerten von „Stillen SMS“ geschlossen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner vom 13. März 2012:
In den letzten vier Monaten haben sich in der Zusammenarbeit mit Polizeibehörden aus Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Telekommunikationsüberwachung keine Veränderungen ergeben. Das Bundesministerium des Innern hat keine Rahmenverträge oder Lizenverträge mit privaten Unternehmen zum Versenden oder Auswerten von „Stillen SMS“ geschlossen.
Drucksache 17/9002