Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

In seiner Rede begründet Andrej Hunko den Antrag der LINKEN. zum 60. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die anderen Fraktionen hatten einen gemeinsamen Antrag eingebracht, die LINKE ist außen vor gelassen worden.

Andrej Hunko (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Schuster, Sie sprachen eben von einem interfraktionellen Antrag. Darunter verstehe ich einen Antrag aller Fraktionen. Das ist nicht der Fall. Die Linke ist wieder einmal außen vor gelassen worden. Wir haben einen eigenen Antrag eingebracht; diesen möchte ich jetzt begründen.

Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde vor 60 Jahren vor dem Hintergrund der Verbrechen des Holocaust und zweier Weltkriege entwickelt. Die mittlerweile 47 Staaten des Europarates haben die Konvention unterzeichnet. Auch wenn die Rechte an vielen Orten nur unvollständig umgesetzt wurden, verdient die Europäische Menschenrechtskonvention jede Unterstützung und Bekräftigung.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie garantiert negative Abwehrrechte wie das Verbot von Folter, politische Rechte wie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und auch justizielle Grundrechte wie das Recht auf ein faires Verfahren. Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde durch 14 Zusatzprotokolle weiterentwickelt. Es ist mit Menschenrechten ähnlich wie mit der Demokratie. Das wird nicht einmal festgelegt und ist dann für alle Zeit so, sondern es ist eher ein Prozess, der sich immer weiter entfalten sollte.

Hier liegen jetzt zwei Anträge vor: einer der Linken und einer der anderen vier Fraktionen. Lassen Sie mich kurz die drei Hauptgründe nennen, warum wir dem Antrag der anderen Fraktionen nicht zustimmen können, auch wenn er einige richtige Aspekte enthält.

Erstens. In der ersten Forderung im Antrag verlangen die vier Fraktionen von der Bundesregierung

alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um durch Maßnahmen der Konfliktverhütung und -regelung die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu bannen…

Nach dem Jugoslawien-Krieg 1999, dem Afghanistan-Krieg seit 2001 und weiteren Kriegen zur angeblichen Verteidigung von Menschenrechten kann ich die Forderung nur so lesen, dass der Einsatz militärischer Mittel als Möglichkeit angesehen wird.

(Christoph Strässer (SPD): Ja!)

Den Missbrauch der Menschenrechte zur Legitimation von Kriegen lehnt die Linke ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir fordern in unserem Antrag explizit zivile Konfliktprävention; denn Krieg ist immer eine der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen.

(Beifall bei der LINKEN ‑ Christoph Strässer (SPD): Ja, die Leute, die bei der zivilen Konfliktprävention über die Wupper gehen, interessieren uns nicht!)

Zweitens. Der angestrebte Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention ‑ Herr Strässer, Sie haben ihn angesprochen ‑ wird in Ihrem Antrag leider gar nicht behandelt. Wie soll zum Beispiel das Verhältnis zwischen dem Europäischen Gerichtshof, also der EU, und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, also dem Europarat, gestaltet werden?

Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:

Herr Kollege Haibach würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Gestatten Sie diese?

Andrej Hunko (DIE LINKE):

Ja.

Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:

Bitte.

Holger Haibach (CDU/CSU):

Sehr geehrter Herr Kollege Hunko, auch wenn die Zeit schon fortgeschritten ist: Sie haben gerade gesagt, der Beitritt der Europäischen Union zur EMRK werde im Antrag der vier Fraktionen nicht erwähnt. Ich darf Sie fragen, welche Bedeutung dann Punkt 10, den ich mit Erlaubnis der Präsidentin gerne zitieren würde, hat. Dort steht:

… den Prozess des Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention unterstützend zu begleiten, dabei dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in vollem Umfang Berücksichtigung finden, und diesen Prozess für menschenrechtliche Bildungsarbeit zu nutzen, insbesondere durch Informationsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Universitäten und der Zivilgesellschaft...

Ich glaube, viel deutlicher kann man auf den Beitritt der Europäischen Union zur EMRK nicht Bezug nehmen. Würden Sie mir da zustimmen?

Andrej Hunko (DIE LINKE):

Was Sie gesagt haben, ist richtig. Aber der eigentliche Punkt ist: Die Kompetenzen im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte und Europäischem Gerichtshof werden nicht benannt. Ich denke, sie sollten genannt werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ziemlich hilflos, Herr Kollege!)

‑ Das mag Ihnen so erscheinen. ‑ Wir jedenfalls wollen nicht, dass soziale Grundrechte, wie in den EuGH-Urteilen in den Fällen Viking, Laval, Rüffert und Luxemburg, auf dem Altar der wirtschaftlichen Grundfreiheiten geopfert werden.

(Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ach! Der Europarat tritt doch nicht der EU bei!)

Dieses Konfliktpotenzial bleibt bestehen. Die EU tritt der Europäischen Menschenrechtskonvention bei. Es wird eine Kompetenzauseinandersetzung zwischen dem Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte und dem EuGH geben.

(Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Urteile des EuGH haben Sie gar nicht verstanden!)

Drittens. Im Antrag der vier Fraktionen wird gefordert, dass neue Mitgliedstaaten des Europarates die Europäische Menschenrechtskonvention und die Zusatzprotokolle umfassend ratifizieren. Dabei hat Deutschland die Zusatzprotokolle 7 und 12 selbst nicht ratifiziert;

(Christoph Strässer (SPD): Stimmt!)

das wird in Ihrem Antrag überhaupt nicht erwähnt. Dabei geht es unter anderem um verfahrensrechtliche Schutzvorschriften im Fall der Abschiebung von Migranten und um das Diskriminierungsverbot. Wir fordern in unserem Antrag, dass auch Deutschland endlich alle Zusatzprotokolle ratifiziert.

Meine Damen und Herren, die Europäische Menschenrechtskonvention und der Europarat dürfen nicht nur Gegenstand schöner Sonntagsreden sein. Sie dürfen niemals zu einer Hülse oder gar zu einem beliebigen Instrument außenpolitischer Interessen verkommen. Obgleich ich kein Christ bin, fällt mir beim Umgang der Bundesregierung mit dem Thema Menschenrechte oft das Neue Testament, Matthäus 7,3 und 7,5, ein:

"Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht? … Du Heuchler! Zieh zuerst den Balken aus deinem Auge, dann kannst du versuchen, den Splitter aus dem Auge deines Bruders herauszuziehen."

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN ‑ Iris Gleicke (SPD): Christen können das auswendig!)

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko