Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

„Die im Auftrag der Bundesanwaltschaft eingesetzte verdeckte Ermittlerin Iris P. hat in ihrem Einsatzumfeld Liebesbeziehungen unterhalten. Damit überschreitet das zuständige Bundeskriminalamt eine rote Linie“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko eine entsprechende Antwort des Bundesinnenministeriums.

Die Hamburger LKA-Beamtin Iris P. hat nach Angaben einer Recherchegruppe sechs Jahre lang Hamburger linke Zusammenhänge und Journalist/innen ausgespäht und dabei auch Liebesbeziehungen unterhalten. Das Bundesinnenministerium bestätigt, dass P. von 2002 bis 2004 in einem Ermittlungsverfahren im Auftrag des Generalbundesanwalts eingesetzt war. Zuständig war das Bundeskriminalamt (BKA). Im Anschluss sei die Frau in Ermittlungen des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein verwendet worden.

Andrej Hunko weiter:

„Von Polizeispitzeln eingesetzte Sexualität ist emotionaler Missbrauch. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um Ziel- oder Kontaktpersonen bzw. ihr befreundetes Umfeld handelt. Hier zählt einzig das Gefühl der Betroffenen, wenn diese erfahren dass sie von Polizist/innen teilweise jahrelang emotional getäuscht wurden.

Das BKA hat nach eigenem Bekunden keine Erkenntnisse über die Liebesbeziehungen und habe diese gegenüber dem LKA Hamburg auch ‚zu keinem Zeitpunkt angewiesen‘. Trotzdem ist das BKA nicht aus dem Schneider, denn dessen früherer Präsident hatte 2011 im Innenausschuss des Bundestages am Beispiel des Einsatzes des britischen Polizeispitzels Mark Kennedy in Deutschland erklärt, das Eingehen eines sexuellen Kontaktes ‚geht gar nicht‘.

Zu jedem Spitzel gehört mindestens eine Führungsperson, die täglich Kontakt hält und auch weiß wo die Person übernachtet. Der Einsatz von Iris P. wurde von einem ‚VE-Führer‘ des LKA Hamburg geleitet. Damit ist der Hamburger Senat in der Pflicht, den emotionalen Missbrauch zu untersuchen. Denn sofern diese ‚Liebesbeziehungen‘ aus taktischen Erwägungen erfolgten, besteht sogar ein Beweisverwertungsverbot.

Nach meiner Ansicht handelt es sich auch dann um ‚taktische Liebesbeziehungen‘, wenn diese zur Aufrechterhaltung von Tarnidentitäten begonnen werden.

Alle Ausgeforschten haben das Recht zu erfahren, dass es sich bei der vermeintlich vertrauten Person um einen Polizeispitzel handelte. Die Betroffenen müssen auch über Klagemöglichkeiten unterrichtet werden. Ich stehe hierzu mit Anwält/innen in London in Kontakt, die ein Verfahren mehrerer Frauen gegen die britische Polizei juristisch begleitet. Auch der in Deutschland aktiv gewesene Mark Kennedy wird wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verklagt.

2013 hatte die Bundesregierung für ihre Polizeibehörden ausgeschlossen, dass verdeckte Ermittler/innen aus ermittlungstaktischen Gründen ‚entsprechende Konstellationen eingehen‘. Weil dadurch die Unantastbarkeit der Intimsphäre verletzt würde, sei ein solcher Einsatz ‚in aller Regel unzulässig‘. Diese windelweiche Formulierung reicht mir nicht: Die Bundesregierung muss hier rechtliche Klarheit schaffen und alle im Dienst ihrer Spitzel erfolgten sexuellen Kontakte aufklären.“

Download der Antwort Mündliche Frage zu „Liebesbeziehungen“ der Hamburger verdeckten LKA-Ermittlerin Iris P.: http://www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/530-muendliche-frage-zu-taktischen-liebesbeziehungen-der-hamburger-verdeckten-lka-ermittlerin-iris-p

Schriftliche Frage ob verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler Sexualität oder emotionale Bindungen mit Zielpersonen oder deren Kontaktpersonen praktizieren: http://www.andrej-hunko.de/bt/fragen/1478-schriftliche-frage-ob-verdeckte-ermittlerinnen-und-ermittler-sexualitaet-oder-emotionale-bindungen-mit-zielpersonen-oder-deren-kontaktpersonen-praktizieren 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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