Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

„Die von der Bundesregierung geplanten systematischen Kontrollen von Unionsangehörigen an Außengrenzen verstoßen gegen den Schengener Grenzkodex. Zulässig ist lediglich eine Mindestkontrolle der Ausweisdokumente“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko anlässlich einer entsprechenden Auskunft der Bundesregierung. 

Zum Aufspüren „ausländischer Kämpfer“ fordern Deutschland und Frankreich vermehrte, systematische Kontrollen von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen. Hierzu gehören auch Flughäfen. Laut dem Schengener Grenzkodex dürfen Personenkontrollen aber nur nicht-systematisch ausgeführt werden.

Andrej Hunko weiter: 

„Flächendeckende Kontrollen sind genauso ausgeschlossen wie Kontrollen zu festgelegten Zeiten. Ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt das. Auch der Europäische Gerichtshof hat nicht über die genaue Auslegung systematischer Kontrollen entschieden.

Auch Kontrollen nach bestimmten Risikofaktoren verstoßen gegen die Grundrechte. Mir ist bekannt, dass Flüge von und nach Istanbul besonders kontrolliert werden sollen. 

Zweifellos ist das Phänomen ‚ausländischer Kämpfer‘ bedrohlich. Das erlaubt aber nicht, bestehende Gesetze zu dehnen oder sogar zu brechen.

Die EU hat seit 9/11 mindestens 239 Anti-Terror-Maßnahmen beschlossen. Deren Nutzen ist nirgends belegt. Ich unterstütze deshalb die Forderung von EU-Abgeordneten nach einer Evaluierung der bestehenden Maßnahmen.“

Download der Antwort auf die Kleine Anfrage „Systematische Kontrollen an den EU-Außengrenzen ohne Änderung des Schengener Grenzkodex“: http://www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/579-systematische-kontrollen-an-den-eu-aussengrenzen-ohne-anderung-des-schengener-grenzkodex 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko