Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

„Die Bundesregierung zeigt sich weiterhin unwillig, die weitgehende Infiltration von internationalen Protestbewegungen aufzuklären“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko die neuerliche ausweichende Antwort der Bundesregierung auf seine parlamentarische Initiative.

Nachdem die Bundesregierung bereits auf eine Kleine Anfrage keine Stellung zu den Umtrieben des britischen Polizei-Spitzels Mark Kennedy bezog, bleibt auch die weitere Nachfrage Hunkos ergebnislos.

„Betroffene haben also keine Möglichkeit zu erfahren, ob sie durch von Kennedy gelieferte vermeintliche ‚Erkenntnisse‘ oder sein Agieren als Agent Provocateur ins Visier von Überwachung oder Strafverfolgung gerieten“, kritisiert Hunko.

„Die eingesetzten britischen verdeckten Ermittler haben auch in Deutschland nach meiner Ansicht rechtswidrig Privaträume betreten und laut Berichten britischer Medien Sexualität eingesetzt, um Vertrauen zu erschleichen oder Informationen zu erlangen“. 

Gleichzeitig zum jetzt bekanntgewordenen Einsatz anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm betrieb die deutsche EU-Ratspräsidentschaft die steigende Verwendung ausländischer verdeckter ErmittlerInnen. Die deutsche Initiative, die in eine Entschließung des Rates mündete, soll „bestehende rechtliche und praktische Hindernisse in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ abbauen.

„Der Spitzel-Einsatz richtet sich gegen richtige und notwendige Widerstandsbewegungen, wie sie sich spätestens seit den G8- und EU-Gipfeln 2001 immer mehr internationalisieren. Ich gehe davon aus, dass auch andere EU- und G8-Staaten verdeckte ErmittlerInnen austauschen. Ihr Einsatz wird von einer eigens hierfür eingerichteten polizeilichen EU-Arbeitsgruppe koordiniert“, erklärt Hunko.

„Die Unterwanderung und Ausforschung internationaler linker Protestbewegungen muss umgehend offengelegt werden. Ich begrüße deshalb, dass meine Landtags-Kollegin Birgit Schwebs jetzt eine Kleine Anfrage an die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern richtet, um das zweifelhafte Spitzel-Treiben und die Rolle der damaligen Sonderpolizeibehörde ‚Kavala‘ zu untersuchen“, schließt der Abgeordnete.

 

Hintergrund: Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/4406, Frage 40):

Frage:

Wie können Aktivistinnen und Aktivisten aus dem globalisierungskritischen, antirassistischen oder antimilitaristischen Spektrum in Deutschland sichergehen, dass sie nicht in den letzten sieben Jahren aufgrund falscher Anschuldigungen oder durch illegale Handlungen – als Agent Provocateur oder auf andere Art und Weise, darunter den Einsatz von Sexualität – von M. K. ins Visier von Verfolgungsbehörden gerieten oder verurteilt wurden und werden, wie dies unter anderem in Großbritannien geschah und was nach Bekanntwerden zur sofortigen Einstellung von Gerichtsverfahren führte?

Antwort:

Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 17/4333, vom 22. Dezember 2010 unter anderem zum grenzüberschreitenden Einsatz verdeckter Ermittler, verweist die Bundesregierung auf die allgemeinen Rechte des Betroffenen, im Strafverfahren Eingriffsmaßnahmen einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen. Diese ergeben sich unter anderem aus § 98 Abs. 2 Satz 2 analog, §§ 101 und 304 der Strafprozessordnung.

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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