Initiativen auf EU-Ebene sollen Standards zum behördlichen Eindringen in fremde Computersysteme entwickeln. Das "Governmental Hacking" wird in der Öffentlichkeit aber lediglich als harmlose "Ferndurchsuchung" dargestellt. Die Bundesregierung antwortete kürzlich auf eine Kleine Anfrage eines MdB und gab bekannt, dass das BKA bereits länderübergreifend Ferndurchsuchungen durchführt.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit 2009 die Befugnis, zur Gefahrenabwehr Onlinedurchsuchungen durchzuführen. In der Antwort auf die Anfrage von Andrej Hunko (Die Linke) schrieb die Bundesregierung, dass das BKA bereits Gebrauch von den Ferndurchsuchungen gemacht hat. Bisher glaubte man, das BKA würde entsprechende Schadsoftware lediglich entwickeln und noch nicht einsetzen.

Weiterlesen auf gulli.com