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Bezüge, Nebentätigkeiten und Spenden

Abgeordnete werden nicht wie Arbeitnehmer/innen oder Beamt/innen bezahlt, sondern sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Dieses Amt sollte jede/r unabhängig von seiner bzw. ihrer individuellen Lebenssituation ausüben können: Es gilt das Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat.

Grundsätzlich gilt, dass alle gewählten Abgeordneten in der Lage sein sollen, effektiv ihre vielseitigen Aufgaben zu erfüllen. Zur Entschädigung kommt deshalb eine so genannte Amtsausstattung hinzu. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial.

Bezüge

Ich erhalte die bekannte steuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung (Diät) in Höhe von monatlich 7.960 Euro. Es werden keine jährlichen Sonderzahlungen bezahlt. Darüber hinaus erhalte ich eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.969 Euro pro Monat. Diese verwende ich für mandatsbezogene Ausgaben wie die Unterkunft in Berlin, die Miete und laufenden Kosten meines Wahlkreisbüros in Aachen, Druckkosten, Reisekosten (inkl. Hotels) usw.  Die Verwendung der Aufwandsentschädigung muss nicht im Einzelnen gegenüber der Bundestagsverwaltung nachgewiesen werden.

Weitere Zulagen im Zusammenhang mit meinem Mandat erhalte ich nicht. Für meine Tätigkeiten im Bundestag und im Europarat erhalte ich kein Sitzungsgeld. Bei Abwesenheit bei Abstimmungen (auch im Krankheitsfall) werden zwischen 20 und 100 Euro pro Sitzungstag von der Abgeordnetenentschädigung abgezogen.

Nebentätigkeiten

Ich gehe keinen bezahlten Nebentätigkeiten nach.

Personalkosten

Allen Bundestagsabgeordneten stehen aktuell (Stand Januar 2013) 15798 Euro (Arbeitnehmer/innen-Brutto) im Monat für die Beschäftigung von Mitarbeiter/innen in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Wenn ver.di für den Öffentlichen Dienst eine Lohnerhöhung erkämpft, wird diese Pauschale entsprechend erhöht, was ich an meine Mitarbeiter/innen weitergebe. Aus dieser Pauschale können auch bestimmte Dienstreisen meiner Mitarbeiter/innen bezahlt werden. In meinen beiden Büros beschäftige ich folgende Mitarbeiter/innen, alle auf eigenenen Wunsch in Teilzeit:

  • Drei wissenschaftliche Mitarbeiter und eine Büroleiterin in Berlin
  • Zwei Wahlkreismitarbeiter in Aachen
  • Praktikant/innen

Das Budget für die Personalkosten verwalte ich nicht selbst. Es wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und direkt an die Mitarbeiter/innen ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.

Dienstreisen

Der Bundestag bietet mir folgende Leistungen für mandatsbezogene Fahrtkosten:

  • Innerdeutsche Flüge im Rahmen meiner Tätigkeit als Abgeordneter
  • Netzkarte der Deutschen Bahn (1. Klasse)
  • Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin

Auslandsreisen im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit können auf Antrag von der Fraktion oder vom Bundestag übernommen werden.  Alle weiteren mandatsbezogenen Fahrtkosten bestreite ich von der steuerfreien Aufwandsentschädigung (s. o.).

Bürokostenpauschale

Für Büromaterial, die technische Ausstattung meiner Büros, Festnetz- und Mobiltelefon, meine Website, Fachliteratur, Zeitungen usw. stehen mir als Abgeordnetem monatlich 1.000 Euro zur Verfügung. Dieses Geld wird gegen Quittungsbeleg der beschafften Materialien von der Bundestagsverwaltung erstattet. Darüber hinausgehende Ausgaben müssen persönlich getragen werden.

Spenden

Ich spende monatlich folgende Summen:

Darüber hinaus entrichte ich einen monatlichen Mitgliedbeitrag in Höhe von 170 Euro an den Landesverband NRW der Partei DIE LINKE.


Andrej Hunko, MdB 2013