Keine Spionagewerkzeuge zur Handy-Ortung in Länder mit Menschenrechtsverletzungen
Mit den Geräten können in einer bestimmten Funkzelle befindliche Geräte identifiziert werden. Einige Produkte sind darüber hinaus geeignet, geführte Gespräche abzuhören.
Laut der Bundesregierung wurden folgenden deutschen Firmen in den letzten Jahren Ausfuhrgenehmigungen für „IMSI-Catcher“ erteilt: Boger Electronics, Rohde & Schwarz, Sernia und Syborg.
Karlspreis für Europäische Desintegration?
Todesstrafe gegen Mumia Abu-Jamal endgültig verhindert
Dokumentation der Pressemitteilung auf freiheit-fuer-mumia.de
Freitag 30. Haftjahrestag - Freilassung gefordert
Heute hat Philadelphias Bezirksstaatsanwalt Seth Williams bestätigt, was eigentlich schon lange bekannt ist: die Todesstrafe gegen den afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal ist verfassungswidrig. Nun verzichtet der Ankläger endgültig darauf, weiter auf eine Hinrichtung des seit 30 Jahren inhaftierten Menschenrechtsaktivisten zu drängen.
Nächste Sonntagsmatinee zur weltweiten technologischen Aufrüstung von Polizeien und Geheimdiensten
Veranstaltung am 18.12.2011 zur weltweiten technologischen Aufrüstung von Polizeien und Geheimdiensten und ihre Lieferanten aus der Software- und Rüstungsindustrie
In den letzten Jahren wird die zunehmende technologische Aufrüstung von Polizeien und Geheimdiensten offensichtlich: Per Funkzellenauswertung spürt die Polizei im Iran ebenso wie in Sachsen die Mobiltelefone von VersammlungsteilnehmerInnen auf, um deren Standort zu lokalisieren.
Die Überwachung aus dem Weltall transparent machen
Der Abgeordnete hatte nach deutschen Kapazitäten sogenannter „Fernerkundung“ für polizeiliche und militärische Zwecke gefragt. Insbesondere stehen viele der mittlerweile operativ gewordenen Dienste des EU-Programms „Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung“ (Global Monitoring for Environment and Security, GMES) im Fokus der Linksfraktion.
Polizeiliche Praxis bei Gipfelprotesten gehört auf den Prüfstand!
Deutschland wurde wegen des Verstoßes gegen das Freiheitsrecht (Artikel 5) und die Versammlungsfreiheit (Artikel 11) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verurteilt.
Der Gerichtshof war von zwei Aktivisten angerufen worden, die fast sechs Tage im polizeilichem „Präventiv-Gewahrsam“ gehalten wurden. Ihr angebliches „Vergehen“ bestand darin, in ihrem Fahrzeug Transparente mit den Aufschriften „Freedom for all prisoners“ und „Free all now“ mitzuführen. Beide wurden wegen einer versuchten „Gefangenenbefreiung“ drangsaliert.