Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Frage 55):

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf Grundlage des seit 1995 geltenden Zollabkommens, nach dem für Produkte aus den besetzten Gebieten Israels die Zollfreiheit nicht gilt, und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Herkunftsangaben effektiv kontrolliert werden können?

Antwort:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Februar 2010 bestätigt die bisherige Rechtsauffassung der EU und ihrer Mitgliedstaaten.

Die Position der Bundesregierung ist unverändert: Wir teilen weiterhin die Rechtsauffassung der Europäischen Gemeinschaft zum territorialen Anwendungsbereich des Assoziationsabkommens EU-Israel und unterstützen wie bisher dessen konsequente Umsetzung.

Der Fall Brita, auf den das Urteil des EuGH sich bezog, ist ein Beispiel für eine effektive Kontrolle der Herkunftsangaben durch die deutschen Zollbehörden. Die Bundesregierung wird sich in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission weiter dafür einsetzen, dass die Herkunftsangaben auch künftig effektiv kontrolliert werden.

Aus dem Plenarprotokoll des Deutschen Bundestags – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko