Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Frage 77):

Wie viele Luftangriffe wurden im Rahmen des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan durch die Bundeswehr angefordert (www.zeit.de), und durch welche Führungsebene der Bundeswehr wurde die Entscheidung zu den Angriffsbefehlen jeweils getroffen?

Antwort:

Zunächst möchte ich festhalten, dass durch die Bundeswehr Luftnahunterstützung angefordert wird und keine Luftangriffe.

Wie die Luftnahunterstützung eingesetzt wird, also mit oder ohne Waffeneinsatz, ist immer abhängig von der Lage und den Gegebenheiten vor Ort. Luftnahunterstützung wird überwiegend als Überflug des Luftfahrzeuges ohne Waffeneinsatz, sogenannter Show of Force, zur Abschreckung eingesetzt. Die Antwort für den gesamten Afghanistaneinsatz erfordert eine umfangreiche Recherche. Bisher könnten die Daten für den Zeitraum März bis Dezember 2009 zusammengestellt werden.

Im Jahr 2009 sind im Zeitraum März bis Dezember in insgesamt 57 Fällen Einsätze im Rahmen der Luftnahunterstützung durch deutsche Kräfte angefordert worden. Von diesen Anforderungen wurde in 47 Fällen ein Luftfahrzeug zugewiesen. Im Rahmen dieser Zuweisung kam es in 30 Fällen zum Einsatz von Show of Force und in neun Fällen zum Waffeneinsatz. In acht Fällen wurde das Flugzeug nicht eingesetzt, da die Notwendigkeit nicht mehr bestand. Die Anforderung der Luftnahunterstützung erfolgt bei ISAF durch den militärischen Führer vor Ort.

 

Aus dem Plenarprotokoll des Deutschen Bundestags – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko