Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Was ist der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf von U-Booten von der Thyssenkrupp Marine Systems GmbH an die Regierung in Israel darüber bekannt, ob israelische oder deutsche Behörden gegen Angehörige des deutschen Rüstungskonzerns wegen Korruption ermitteln (bzw. entsprechende Vorermittlungen oder Beobachtungsvorgänge führen), was in Israel auch auf großen Demonstrationen thematisiert wird („Diener zweier Herren – ThyssenKrupp und die israelische U-Boot-Korruptionsaffäre“, Rosa-LuxemburgStiftung vom 28. Oktober 2020), und inwiefern hat die Bundesregierung bei der Anbahnung oder Verhandlung der Verkäufe an Treffen oder Telefonkonferenzen teilgenommen, bei denen auch der damalige Vermittler M. G. anwesend war, der vom Oberbefehlshaber der israelischen Marine zum Vermittler des Waffengeschäfts ernannt worden war („Probe puts submarine deal in doubt“, „The Jerusalem Post“ vom 28. November 2016) und als Entlohnung für jedes verkaufte U-Boot rund 18,5 Millionen Euro erhalten sollte und nun im Zusammenhang mit dem U-Boot-Deal wegen Bestechung, Geldwäsche und Steuervergehen angeklagt ist („Ex-Defense Ministry chief᾽s testimony ties Netanyahu to submarine graft case“, „The Times of Israel“ vom 12. Oktober 2020)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn:

Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über Ermittlungsverfahren oder Vorermittlungen im Zusammenhang mit dem Kauf von U-Booten durch Israel.

Im Hinblick auf Israel besitzt die Bundesregierung über die öffentlich zugängliche Presseberichterstattung hinaus keine weiteren Erkenntnisse. Vertreter der Bundesregierung haben an keinen Treffen oder Telefonkonferenzen im Sinne der Fragestellung teilgenommen.

Plenarprotokoll 19/188

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko