Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Hat die Bundesregierung die jüngsten militärischen Angriffe der Türkei in Gebieten des Nordirak, die laut Präsident Recep Tayyip Erdogan darauf abzielen, „jenseits unserer Grenzen einen Sicherheitsbereich zu erschaffen, um unser Volk und unseren Staat zu schützen“ („Militäreinsatz der Türkei: Erdogan kämpft gegen Terror – und spricht von 13.000 ,zerstörtenʼ Menschen“, „Frankfurter Rundschau“ vom 18. Februar 2021), gegenüber der Türkei verurteilt, und, wenn ja, in welcher Form? 

Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):

Die türkischen Streitkräfte führen seit dem 10. Februar 2021 eine Militäroperation in der nordirakischen Region Gara durch, die sich nach Angaben der türkischen Regierung gegen dort befindliche Stellungen der Arbeitspartei Kurdistans (PKK) richtet. Bei ihrem Vorgehen beruft sich die Türkei, wie auch bei früheren Militäreinsätzen gegen die PKK in Irak, auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen sowie auf Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Die PKK ist auch in der Europäischen Union als terroristische Organisation gelistet.

Das Vorgehen bei der Militäroperation muss jedoch verhältnismäßig sein und darf die Stabilität Iraks nicht weiter gefährden. Die Bundesregierung hat Verständnis dafür gezeigt, dass die irakische Regierung die türkische Regierung wiederholt dazu aufgefordert hat, die Souveränität Iraks zu respektieren.

Die Lage in Nordirak ist regelmäßig Gegenstand von Gesprächen der Bundesregierung mit allen beteiligten Akteuren, auch mit der Türkei. Dabei mahnt die Bundesregierung Respekt für Souveränität, Zurückhaltung, Achtung des humanitären Völkerrechts sowie die Wahrung nationaler Sicherheitsinteressen auf politischem Wege an.

Quelle: Plenarprotokoll 19/211 vom 24. Februar 2021

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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