Aus welchen Gründen wird nach Kenntnis der Bundesregierung das halbjährliche G6-Treffen der Innenminister der sechs größten EU-Mitgliedstaaten, an dem Deutschland in der Vergangenheit teilnahm und das „die Entscheidungsprozesse im EU-Ministerrat durch gezielte Vorbereitung effizienter […] gestalten“ soll (vgl. dazu u. a. Bundestagdrucksachen 17/9904, 17/11949 und 18/7319), nach dem Brexit weiterhin mit Großbritannien abgehalten und welche konkreten Aspekte von „Online-Schäden“ diskutierten die G6-Mitgliederauf ihrem jüngsten Treffen mit dem US-Heimatsschutzministerium (www.gov.uk/government/news/priti-patel-leads-g6-on-security-threats-and-illegal-migration)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Mayer vom 14. April 2021:

Bei den G6-Ministertreffen handelt es sich um eine informelle Zusammenkunft der Innenminister von Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Polen und Spanien. Als Gast nehmen üblicherweise die Minister für Innere Sicherheit und für Justiz der USA und die Europäische Kommission teil.

Der ursprüngliche Grund für die Einführung dieses Formats, die Entscheidungsprozesse im EU-Ministerrat durch gezielte Vorbereitung effizienter zu gestalten, wird bereits seit 2009 nicht mehr verfolgt. Hierauf hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9904 vom 12. Juni 2012 verwiesen.

Ziel der Tagungen ist der Austausch über Strategie- und Grundsatzfragen. Da das Vereinigte Königreich weiterhin ein wichtiger Gesprächspartner ist, nimmt es auch weiterhin an diesen Treffen teil.

Bei dem virtuellen Treffen am 24. März 2021 wurden keine konkreten Aspekte von „Online-Schäden“ mit dem US-Heimatsschutzministerium diskutiert. Die Teilnehmer haben sich darauf verständigt, bei diesem Thema weiter eng zusammenarbeiten zu wollen.

Quelle: Plenarprotokoll 19/220 vom 14. April 2021