Ist der Bundesregierung der Bericht des Anti-Folter Komitees des Europarates (https://rm.coe.int/1680aabe2b), der illegale Pushbacks, Gewalt gegen und menschenunwürdige Behandlung sowie Misshandlung von Flüchtenden an den EU Außengrenzen dokumentiert, bekannt, und welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Bericht?

Antwort

Der Bundesregierung ist der in Rede stehende Bericht bekannt. Für die Bundesregierung ist es von besonderer Bedeutung, dass bei allen Grenzschutzeinsätzen an den EU-Außengrenzen die rechtsstaatlichen Grundsätze eingehalten werden. Dazu gehört vor allem die Beachtung des non-refoulement-Gebots sowie die Wahrung der Grund- und Menschenrechte sowie des Asylrechts. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen aller zuständigen Gremien mit Nachdruck hierfür ein. Rechtswidrige Zurückweisungen an den EU-Außengrenzen (sog. illegale Push-backs) werden durch die Bundesregierung nicht toleriert. Die Bundesregierung fordert bei allen Sachverhalten, die Hinweise auf derartiges Fehlverhalten beinhalten, eine unverzügliche, transparente und lückenlose Aufklärung.

 

Quelle: Drucksache 20/6390