Quellen der Erkenntnisse für die EU-Terrorliste

Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.):

Auf Erkenntnisse welcher Quellen hat sich die Bundesregierung bei den jeweiligen Abstimmungen im Rat der Europäischen Union über die so genannten EU-Terrorlisten gestützt, und welche nicht polizeilichen oder geheimdienstlichen Quellen waren dabei für sie ggf. von Bedeutung?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born vom 9. August 2010:

Bei den Beratungen im Rat der EU stützen sich die Bundesregierung und die übrigen EU-Mitgliedstaaten auf die Erkenntnisse der zuständigen Behörden im Sinne des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP, Artikel 1 Absatz 4. Im Sinne dieses Absatzes bezeichnet der Ausdruck „zuständige Behörde“ eine Justizbehörde oder eine entsprechende zuständige Behörde in diesem Bereich.

 

Schriftliche Frage. Aus Drucksache 17/2748 des Deutschen Bundestages vom 13.08.2010

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