Mitwirkung der Bundesregierung an Beschlüssen über die so genannte EU-Terrorliste

Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.):

Wer hat für die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union an Beschlüssen über die so genannte EU-Terrorliste in welcher Funktion mitgewirkt (bitte einzeln nach Sitzungsdatum und Vertreter der Bundesregierung aufschlüsseln)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born vom 9. August 2010:

An den Beschlüssen haben Vertreter des Bundeskanzleramtes und der zuständigen Bundesministerien mitgewirkt. Die Beratungen sind vertraulich.

Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.):

In wie vielen dieser Fälle wurden die Beschlüsse als A-Punkt ohne Aussprache angenommen, und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung ggf. auf eine Behandlung als B-Punkt verzichtet?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born vom 9. August 2010:

Die Beschlüsse über die Erstellung und Aktualisierung der Liste wurden jeweils auf der Ebene des Rates als A-Punkt gefasst, nachdem die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten in den zuständigen, den Rat vorbereitenden Gremien Einigkeit erzielt hatten.

 

Schriftliche Frage. Aus Drucksache 17/2748 des Deutschen Bundestages vom 13.08.2010

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