Bewertung der von der afghanischen Friedensjirga formulierten Bedingungen zur Ermöglichung von Friedensverhandlungen
Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die, von der afghanischen Friedensjirga formulierten, Bedingungen zur Ermöglichung von Friedensverhandlungen, und wie beurteilt sie die Chancen, dass diese Bedingungen erfüllt werden, so dass Friedensverhandlungen in Afghanistan begonnen werden können?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born vom 28. Juli 2010:
Die Bundesregierung begrüßt die Ergebnisse der Friedensjirga als wichtiges Signal für eine innerafghanische Aussöhnung. In der Abschlusserklärung der Friedensjirga wurde der auch von der Bundesregierung vertretene Grundkonsens unterstrichen, dass Reintegration und Versöhnung nur auf der Basis des Gewaltverzichts, der Loslösung von terroristischen Gruppierungen und der Anerkennung der afghanischen Verfassung erfolgen kann.
Die Führungsverantwortung für den Prozess der Reintegration und Versöhnung liegt bei der afghanischen Regierung, die diesen Prozess unter Berücksichtigung der Ergebnisse und Forderungen der Friedensjirga fortführt.
Die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft unterstützen diesen Prozess im Grundsatz und haben dies im Konferenzdokument der Internationalen Afghanistan-Konferenz am 20. Juli 2010 in Kabul einstimmig indossiert.
Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, alle Gefangenen freizulassen, die ohne Anklage festgehalten werden, und unterstützt sie diese Forderung?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born vom 28. Juli 2010:
Die afghanische Regierung hat im Anschluss an die Friedensjirga bereits erste Schritte zur Überprüfung der Haftvoraussetzungen von Gefangenen eingeleitet und zu diesem Zweck ein spezielles Gremium (Special Detainee Release Committee) eingesetzt. Das weitere Verfahren liegt in afghanischer Verantwortung.
Außerdem hat die afghanische Regierung angekündigt, parallel zu den Haftprüfungen den Kapazitätsaufbau im Justizbereich zu beschleunigen, um künftig die Durchführung von Haftprüfungen und Gerichtsverfahren zu verbessern und zu beschleunigen. Im Rahmen ihres Engagements zur Stabilisierung Afghanistans wird die Bundesregierung Maßnahmen zum Justizaufbau und insbesondere zur Ausbildung von Justizmitarbeitern weiter unterstützen.
Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, die Namen so genannter Aufständischer von der so genannten Antiterrorliste der Vereinten Nationen (VN) zu streichen, und unterstützt sie diese Forderung?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born vom 28. Juli 2010:
Die Bundesregierung befürwortet die Streichung von Taliban-Angehörigen und anderen gelisteten Personen von der VN-Liste nach der Sicherheitsratsresolution 1267 (1999), wenn die Voraussetzungen, die zur Aufnahme in die Liste geführt haben, nicht mehr vorliegen.
Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einer Sicherheitsgarantie für alle Personen, die an den Friedensverhandlungen teilnehmen, und unterstützt sie diese Forderung?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born vom 28. Juli 2010:
Die Bundesregierung unterstützt die Schaffung eines Umfeldes, das die Bemühungen der afghanischen Regierung um Reintegration und Versöhnung befördert.
Schriftliche Frage. Aus Drucksache 17/2775 des Deutschen Bundestages vom 20.08.2010