Mündliche Frage zur Übermittlung von Erkenntnissen an die Commerzbank
Haben Stellen oder Behörden des Bundes gefragt oder ungefragt Erkenntnisse an die Commerzbank AG übermittelt, die zur Kündigung des Kontos einer Kundin in München führten (stern.de), und sind der Bundesregierung auch angesichts der Tatsache, dass der Bund größter Anteilseigner der Commerzbank AG ist die Gründe für die Kündigung bekannt, die nach Angaben der betroffenen Kundin mit „Erkenntnisse über Ihren Sohn“ begründet wurde, die der Bank übermittelt worden seien?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister:
Der Umgang mit Kundenbeziehungen fällt unter die unternehmerische Eigenverantwortung der Commerzbank AG und liegt außerhalb des Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiches der Bundesregierung.
Aus Plenarprotokoll 18/13 vom 12.02.2014, S.963