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Schriftliche Frage zu im Rahmen der mit Ägypten vereinbarten polizeilichen Ausbildungshilfen durchgeführten Maßnahmen

Welche weiteren, bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3054 noch nicht stattgefundenen Maßnahmen (auch Evaluierungen oder gegenseitige Besuche) sind im Rahmen der mit Ägypten vereinbarten polizeilichen Ausbildungshilfen durchgeführt oder verabredet worden, und welche Details kann die Bundesregierung zu (anvisierten) Austragungsorten, Teilnehmenden und Inhalten mitteilen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 11. Januar 2016:

Das Bundeskriminalamt (BKA) führte zuletzt folgende Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe zu Gunsten Ägyptens (EGY) durch: 

BKA-EGY-2014

BKA-EGY-2015

BKA-EGY-2015-2

Nach gegenwärtigem Stand plant das BKA für das Jahr 2016 folgende Maßnahmen:

  • Arbeitsbesuch in Deutschland (DEU) zum Thema polizeiliche Aus- und Fortbildung
  • Teilnahme am Internationalen Sprengstoffsymposium in DEU
  • Sprachausbildung (dienstbegleitend an Sprachschule Kairo ggf. Goethe-Institut) zu Gunsten des NSS
  • Teilnahme eines Mitarbeiter des NSS am BKA Stipendiatenprogramm

Die Bundespolizei führte zuletzt folgende Maßnahmen der Ausbildungshilfe zu Gunsten Ägyptens in den Jahren 2014/2015 durch: 

Bundespolizei-EGY-2016

Die bundespolizeiliche Maßnahmenplanung der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für die Jahre 2016/2017 befindet sich derzeit noch in der Abstimmung. Für EGY sind insbesondere Maßnahmen im Bereich Grenzkontrolle, Dokumenten- und Urkundensicherheit, ggf. auch im Bereich der Luftsicherheit geplant. 

Drucksache 18/7274

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