logo die linke 530x168

Entspricht die Einrichtung eines Ausschusses für Reisedokumente dem Subsidiaritätsprinzip?

Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich der Rechtmäßigkeit der Einrichtung eines Ausschusses für Reisedokumente 

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die vorgeschlagene Einrichtung eines Ausschusses für Reisedokumente in Artikel 7 des Vorschlags für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Liste der visierfähigen Reisedokumente, die zum Überschreiten der Außengrenzen berechtigen, und über die Schaffung eines Verfahrens zur Aufstellung dieser Liste (KOM(2010) 662endg.) von der darin benannten Rechtsgrundlage Artikel 77 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union(AEUV) erfasst wird, und wird nach Auffassung der Bundesregierung bei der Bildung dieses Ausschusses der Grundsatz der Subsidiarität gewahrt?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche vom 8. Dezember 2010:

Der Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Liste der visierfähigen Reisedokumente, die zum Überschreiten der Außengrenze berechtigen, und über die Schaffung eines Verfahrens zur Aufstellung dieser Liste wurde am 15. November 2010 vorgelegt. Die Beratung der Bundesregierung über den Vorschlag ist noch nicht abgeschlossen.

Aus dem Protokoll vom 10.12.2010, Drucksache Nr. 17/4154

Drucken