Aktion zur „Legendenstützung“ des britischen Undercover-Polizisten
Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich der „Aktion“ zur „Legendenstützung“ des britischen Undercover-Polizisten M. K. mitteilen, die demnach seitens des BKA eingefädelt wurde und bei der es sich anscheinend um das Inbrand setzen eines Müllcontainers mit anschließender erkennungsdienstlicher und strafprozessualer Behandlung unter falscher Identität handelte.
Was kann die Bundesregierung zur vom Präsidenten des Bundeskriminalamts (BKA) Jörg Ziercke am 26. Januar 2011 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages erläuterten „Aktion“ zur „Legendenstützung“ des britischen Undercover-Polizisten M. K. mitteilen, die demnach seitens des BKA eingefädelt wurde und bei der es sich anscheinend um das Inbrand setzen eines Müllcontainers mit anschließender erkennungsdienstlicher und strafprozessualer Behandlung unter falscher Identität handelte, und wie bewertet die Bundesregierung jetzt die angebliche Vermittlungsrolle des BKA vor dem Hintergrund des ausdrücklichen Dementis von Dr. Ehrhart Körting in der Sitzung des Berliner Innenausschusses vom 28. Februar 2011, in der der Senator für Inneres und Sport des Landes Berlin zu einer angeblichen „Zustimmung“ zu besagter Aktion erklärt, das Land Berlin habe auf eine entsprechende Anfrage des BKA gar nicht reagiert, was vom BKA laut Dr. Ehrhart Körting offensichtlich als bejahend umgedeutet worden sei (Jörg Ziercke behauptete im Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine „ganz klare Zustimmung“ des Landes Berlin) und so anscheinend an britische Behörden kommuniziert wurde (bitte den gesamten Vorgang auch hinsichtlich straf- oder dienstrechtlicher Relevanz erläutern
Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche vom 8. März 2011
Die Bundesregierung verweist im Hinblick auf den ersten Teil der Schriftlichen Frage sowie den Klammerzusatz am Ende des zweiten Teils der Schriftlichen Frage auf die als Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch eingestufte ausführliche Darstellung, Erläuterung und Bewertung des Sachverhalts durch die Bundesregierung in der 30. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 26. Januar 2011 (Plenarprotokoll 17/30). Die in dieser Sitzung vom Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder und dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, getätigten Aussagen und Bewertungen, mit denen der erste Teil der Schriftlichen Frage sowie der Klammerzusatz am Ende des zweiten Teils der Schriftlichen Frage erschöpfend behandelt wurden, hält die Bundesregierung weiterhin aufrecht. Im Hinblick auf den zweiten Teil der Schriftlichen Frage (ohne Klammerzusatz) besteht nach Auffassung der Bundesregierung zwischen den Aussagen von Jörg Ziercke im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 26. Januar 2011 und denen des Senators für Inneres und Sport des Landes Berlin, Dr. Ehrhart Körting, in der Sitzung des Berliner Innenausschusses am 28. Februar 2011 kein Widerspruch, da Dr. Ehrhart Körting nach Kenntnis der Bundesregierung dort ebenfalls bestätigt hat, dass das Bundeskriminalamt die in Rede stehende Maßnahme dem zuständigen Landeskriminalamt Berlin gemeldet hat.
Schriftliche Fragen. Aus Drucksache 17/5016 des Deutschen Bundestags vom 11.03.2011