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Mündliche Frage zur Feststellung von Verstößen gegen das Waffen- und Ölembargo durch die Militärmissionen Sea Guardian und EUNAVFOR MED

In welchen bzw. in wie vielen Fällen haben die Militärmissionen Sea Guardian und EUNAVFOR MED im Mittelmeer, an denen sich auch die Bundeswehr beteiligt bzw. beteiligt hat („,Mecklenburg-Vorpommernʼ läuft zu Einsatz aus“, „NWZonline“ vom 18. Januar 2020), Verstöße gegen das Embargo zum Export von Waffen nach oder Öl aus Libyen festgestellt, und wie soll diese nach meiner Kenntnis sehr dürftige Aufklärung im Rahmen neuer Einsatzpläne der NATO und EU verbessert werden (bitte erläutern, ob bzw. welche Vorschläge die Bundesregierung hierzu macht, vergleiche „Stoltenberg: NATO could support EU in enforcing Libya arms embargo”, dpa vom 21. Januar 2020)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn:

EUNAVFOR MED Operation Sophia leistet seit September 2016 auch einen Beitrag zur Bekämpfung des illegalen Waffenschmuggels auf Hoher See im zentralen Mittelmeer.

Die maritime Sicherheitsoperation Sea Guardian ist ebenfalls berechtigt, das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegenüber Libyen durchzusetzen. Diese Aufgabe wurde jedoch bisher nicht aktiviert.

Seit September 2016 konnten im Rahmen der EUNAVFOR MED Operation Sophia bislang zwei Verstöße gegen das VN-Waffenembargo festgestellt werden. Dieses erfolgte im Rahmen zweier Boardings, dem Betreten eines verdächtigen Schiffes.

Bei dem ersten Verstoß vom 1. Mai 2017 konnte ein auf dem deutschen Tender „Rhein“ eingesetztes litauisches Boardingteam an Bord des Schiffes „El Mukthar“ geringe Mengen an Handwaffen und dazugehöriger Munition beschlagnahmen.

Beim zweiten Verstoß vom 19. Juni 2017 hat eine französische Einheit auf demselben Schiff erneut geringe Mengen Handwaffen gefunden und beschlagnahmt.

Seit Ende März 2019 ist der Einsatz von Schiffen im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation Sophia durch die EU ausgesetzt. Seitdem werden keine Maßnahmen zur Durchsetzung des Waffenembargos mehr umgesetzt.

EUNAVFOR MED Operation Sophia unterstützt die VN bei der Überwachung des Ölschmuggels durch einen Beitrag zum Lagebild.

Die Bundesregierung prüft im Kontext der Berliner Libyen-Konferenz Maßnahmen, die den dort vereinbarten politischen Lösungsweg unterstützen könnten. Eine Anpassung der Einsatzpläne der Operationen hat bisher nicht stattgefunden. Über die nächsten Schritte ist gemeinsam mit unseren Partnern innerhalb der Europäischen Union und der Vereinten Nationen zu beraten.

Plenarprotokoll 19/142

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