logo die linke 530x168

Fragen von Andrej Hunko an die Bundesregierung

Mündliche Frage zu Kenntnissen der Bundesregierung über die Funktionsfähigkeit der Küstenwache in Libyen

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe dafür, dass die sogenannte Küstenwache in Libyen seit Anfang des Jahres 2020 praktisch nicht mehr funktionsfähig ist („Secret migration deal in tatters as Libya orders coast guard to stop missions“, timesofmalta.com vom 24. Februar 2020), und wer soll aus ihrer Sicht die Menschen im Mittelmeer retten, die weiterhin Schutz in Europa suchen, eine Überfahrt wagen und dabei womöglich in der libyschen Seenotrettungszone in Seenot geraten?

Antwort des Staatsministers Michael Roth:

Der Bundesregierung ist bekannt, dass die libysche Küstenwache ihre Aktivitäten ab Mitte Januar reduziert hat. Die libysche Küstenwache hat weiterhin einzelne Rettungsmissionen durchgeführt. Sie hat am 17. Februar gegenüber der Deutschen Botschaft Tripolis erklärt, die Aktivitäten zur Seenotrettung wieder aufgenommen zu haben. Zuletzt wurden am 25. und 26. Februar rund 200 Personen durch die libysche Küstenwache gerettet.

Die Bundesregierung fordert im Austausch mit Vertretern der libyschen Regierung und Küstenwache die Einhaltung völkerrechtlicher Standards ein und weist auf die Verpflichtung zur Seenotrettung hin.

Plenarprotokoll 19/149

Drucken