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Fragen von Andrej Hunko an die Bundesregierung

Schriftliche Frage zu Amts- bzw. Rechtshilfeersuchen im Mordfall Walter Lübke an US-Behörden bzw. Gerichte oder Firmen

Welche Ersuchen als Amts- bzw. Rechtshilfe an die zuständigen Behörden bzw. Gerichte oder als Direktanfrage an Internetanbieter haben die Ermittler im Mordfall Walter Lübke an Behörden bzw. Gerichte oder Firmen in den USA gerichtet, etwa um zu ermitteln, wer wann nach dem Stichwort „Kopfschuss“ gegoogelt hat („Wer googelte Kopfschuss?“, Spiegel Ausgabe 18/2020), und inwiefern trifft es zu, dass diese Ersuchen abgelehnt wurden oder aus anderen Gründen erfolglos blieben (bitte erläutern)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 7. Mai 2020:

Die Frage nach Amts- oder Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit der Google-Suche „Kopfschuss“ betrifft einzelne Ermittlungshandlungen und -erkenntnisse in dem Strafverfahren gegen die Angeschuldigten Stephan E. und Markus H., in dem der Generalbundesanwalt am29. April 2020 Anklage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main erhoben hat. Angesichts der anstehenden Hauptverhandlung muss die Beantwortung dieser Frage unterbleiben.

Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Auskunftsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinte-resse des Parlaments hinter dem berechtigten Interesse der Sicherstellung einer unvoreingenommenen Hauptverhandlung (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017, 3 StR 335/16) als Ausfluss des Rechts auf ein faires Verfahren nach Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention zurück; etwaige Auskünfte zu einzelnen Ermittlungsmaßnahmen und daraus gewonnenen Erkenntnissen sind geeignet, das Ergebnis einer noch durchzuführenden Beweisaufnahme und damit eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gefährden.

Drucksache 19/19021

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