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Fragen von Andrej Hunko an die Bundesregierung

Mündliche Frage zur Festsetzung des deutschen Seenotrettungsschiffs „Alan Kurdi“ durch Italien und Bemühungen der Bundesregierung zum Wiederauslaufen

Mit welchem Ansinnen haben sich italienische Behörden hinsichtlich der Festsetzung des deutschen Seenotrettungsschiffs „Alan Kurdi“ der Regensburger Organisation Sea-Eye an deutsche Behörden gewandt („Italien setzt Rettungsschiff , Alan Kurdi‛ fest“, „Süddeutsche Zeitung“ vom 6. Mai 2020), und wie bemüht sich die Bundesregierung, dass das Schiff unverzüglich wieder auslaufen kann (bitte die beteiligten Behörden und deren Maßnahmen darstellen)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Bilger:

Die italienischen Behörden haben eine Hafenstaatkontrolle bei der als Frachtschiff unter deutscher Flagge zugelassenen „Alan Kurdi“ durchgeführt. Im Zuge dieser Überprüfung wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die italienische Behörde hat die deutsche Flaggenstaatsverwaltung (Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, Dienststelle Schiffssicherheit) in Kenntnis gesetzt. Diese wird die Mängel mit dem Eigner des Schiffs und den italienischen Behörden überprüfen.

Plenarprotokoll 19/159

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