Mündliche Frage zur Nachverfolgung der Flugzeuge und Schiffe, die die Bundespolizei für Frontex-Missionen im Mittelmeer mit Transpondern
Inwiefern sind die Flugzeuge und Schiffe, die die Bundespolizei für Frontex-Missionen im Mittelmeer einsetzt, über eine Echtzeit-Positionsdarstellung ihrer Transponder (ADS-B oder AIS) mit Onlinedienstleistern wie Flightradar nachzuverfolgen (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16171), und was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Frontex eine solche Nachverfolgung nunmehr für eigene Einheiten oder auch Einheiten beteiligter Mitgliedstaaten verunmöglicht, indem die Anbieter hierzu um eine Blockierung gebeten wurden, sodass auch das Unterlassen von Rettungsmissionen nicht mehr kontrolliert werden kann?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings:
Die im Rahmen von Frontex-Einsätzen von der Bundespolizei eingesetzten technischen Einsatzmittel unterstehen für die Dauer ihres Einsatzes der taktischen Führung des jeweiligen Einsatzlandes und werden gemäß den Vorgaben des Einsatzplans geführt. Eine generelle Nachverfolgung der Routen in Echtzeit über Onlinedienstleister wie Flightradar ist nicht vorgesehen und würde überdies den Einsatzerfolg gefährden. Die Nachweisung der Flug- bzw. Schiffsbewegungen ist über das von Frontex vorgegebene Melde- und Berichtswesen sichergestellt. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass Frontex sich um eine pauschale Blockierung der Übermittlung an Dienstleister wie Flightradar bemüht hat.
Plenarprotokoll 19/155