Schriftliche Frage zum Zeitplan für das Projekt „Eurodrohne“
Inwiefern können die Vertragspartner und die beteiligten Länder Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien den Zeitplan für das Projekt „Eurodrohne“ einhalten, wonach im Sommer ein endverhandelter Vertrag als Grundlage für den nationalen Billigungsprozess vorliegen sollte, die Befassung in allen infrage kommenden Parlamenten noch im zweiten Halbjahr 2020 vorgesehen ist und ein Vertragsschluss im vierten Quartal 2020 angestrebt wird (vgl. 11. Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zu Rüstungsangelegenheiten vom Juni 2020), und falls nein, welchen neuen Zeitplan kann die Bundesregierung hierzu mitteilen (darin bitte auch den Zeitpunkt der Zuleitung an den Deutschen Bundestag darstellen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn vom 5. November 2020:
Die viernationalen Verhandlungen dauern noch an. Sobald der endverhandelte Vertrag vorliegt, soll die parlamentarische Behandlung eingeleitet werden.
Derzeit wird eine Zuleitung an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für den Anfang des Jahres 2021 angestrebt.
Drucksache 19/24118