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Fragen von Andrej Hunko an die Bundesregierung

Schriftliche Frage zu Konsequenzen gegenüber Aserbaidschan und der Türkei nach dem Angriff auf Bergkarabach

Aus welchen Erwägungen hat die Bundesregierung im Rahmen des maßgeblich von der Türkei unterstützten Angriffs Aserbaidschans auf armenische Truppen in Bergkarabach nicht auf die nach meiner Beobachtung in anderen Kriegen üblichen Maßnahmen der internationalen Staatengemeinschaft gedrängt, darunter Sanktionen des UN-Sicherheitsrates oder der Europäischen Union, und für welche Konsequenzen gegenüber Aserbaidschan und der Türkei hat sie sich im Rahmen ihres EU-Ratsvorsitzes erfolgreich oder erfolglos eingesetzt?

Antwort des Staatssekretärs Miguel Berger vom 14. Dezember 2020:

Die Bundesregierung hat öffentlich, gegenüber den Konfliktparteien sowie im Rahmen der Europäischen Union (EU), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) nachdrücklich zur Einhaltung des Völkerrechts und zur Wahrung der Menschenrechte durch alle Konfliktparteien aufgerufen. So hat sich die Bundesregierung als Mitglied der OSZE Minsk-Gruppe dafür eingesetzt, dass nur wenige Tage nach Ausbruch des Konflikts eine Sondersitzung des Ständigen Rates der OSZE stattfand und das Thema seitdem verstärkt und regelmäßig im OSZE-Rahmen behandelt wird. Gemeinsam mit EU-Mitgliedstaaten und weiteren Partnern hat die Bundesregierung VN-Sicherheitsratsbefassungen beantragt und in diesem Rahmen unter anderem am 11. November 2020 die Einhaltung der Waffenruhe und die Sicherstellung der Möglichkeit humanitärer Hilfeleistung sowie die Aufnahme von substanziellen Verhandlungen für eine friedliche und dauerhafte Lösung des Konflikts unter Ägide der OSZE gefordert. Zudem hat sich der Hohe Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der 27 Mitgliedstaaten mehrfach öffentlich zu Bergkarabach geäußert.

Die Bundesregierung fordert, dass Verletzungen des Völkerrechts, zumal wenn damit Menschenrechtsverletzungen verbunden sind, aufgeklärt und beteiligte Akteure zur Rechenschaft gezogen werden, und steht hierzu mit ihren Partnern in engem Kontakt. Die Mitteilungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verfolgt die Bundesregierung aufmerksam. Dieser hat gemäß Artikel 39 seiner Verfahrensordnung Aserbaidschan und Armenien sowie alle direkt und indirekt an dem Konflikt beteiligten Staaten, darunter auch die Türkei, aufgefordert, ihre Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention einzuhalten und Handlungen zu unterlassen, die dazu beitragen, dass in der Konvention festgeschriebene Rechte der Zivilbevölkerung verletzt werden.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27. November 2020 (Bundestagsdrucksache 19/24262) verwiesen.

Drucksache 19/25435

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