Guinea: Sanktionen gegen Mamadouba (alias Mamadou) Toto Camara, Sékouba Konaté, Kelitigui Faro und Kabinet Komara
Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich Sanktionen gegen Mamadouba (alias Mamadou) Toto Camara, Sékouba Konaté, Kelitigui Faro und Kabinet Komara in Guinea
Welche Gründe sprachen nach Einschätzung der Bundesregierung dafür, die mit der Gemeinsamen Aktion des Rates 2009/788/GASP verhängten Sanktionen gegen Mamadouba (alias Mamadou) Toto Camara, Sékouba Konaté, Kelitigui Faro und Kabinet Komara aufzuheben, obwohl diese weiterhin der Militärjunta unter Hauptmann Moussa Dadis Camara in Guinea, der an mehreren Bundeswehreinrichtungen ausgebildet wurde, bevor er den Putsch in Guinea anführte, angehörten und hat die Bundesregierung in dieser Frage Kontakte mit dem Regionalprogramm Politischer Dialog Westafrika oder vergleichbaren Programmen deutscher Stiftungen aufgenommen?Folgende Gründe sprachen für die Aufhebung der Sanktionen gegen Mamadouba unter anderem (Gemeinsame Aktion des Rates 2009/788/GASP): Die EU verhängte nach dem Massaker ein Waffenembargo und Reisesanktionen gegen zunächst 42, Ende Dezember 2009 gegen 71 Regimeverantwortliche. Im März 2010 wurden die Reisesanktionen gegen vier Mitglieder der Junta wieder aufgehoben, die nicht zu den Hauptverantwortlichen für das Massaker gehören und konstruktiv an der Veränderung des Regimes mitgewirkt hatten, darunter Interimspräsident Sékouba Konaté. Die Projektländer des Regionalprogramms Politischer Dialog Westafrika, PDWA, umfassen sechs Länder: Mali, Côte d’Ivoire, Togo, Burkina Faso, Niger und Benin. Zu Militärs in Guinea haben seitens des Regionalprogramms PDWA zu keinem Zeitpunkt Kontakte bestanden.