Welche Kategorien von „personengebundenen Hinweisen“ (PHW) werden derzeit von Polizeien und Geheimdiensten des Bundes in entsprechenden (auch in gemeinsam mit Behörden der Bundesländer geführten) Informationssystemen verwendet, und wie hat sich die Anzahl dieser PHW in den jeweiligen Kategorien seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte für das Jahr 2014 tabellarisch darstellen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 26. September 2014 Das Bundeskriminalamt kann in den Fällen, in denen in einer Datei bereits Daten zu einer Person gespeichert sind, hierzu auch solche PHW speichern, die zum Schutz dieser Person oder zur Eigensicherung von Beamten erforderlich sind (§ 7 Absatz 8 des Bundeskriminalamtgesetzes).
In der nachfolgenden Tabelle sind die aktuell verwendeten PHW sowie die Anzahl der Erfassungen dargestellt.

Es liegen nur die aktuellen Zahlen für das Jahr 2014 vor. Angaben zu vergangenen Speicherungen können nicht gemacht werden.
Die Nachrichtendienste des Bundes verwenden keine PHW.
Drucksache 18/2671