Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Wir reden über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für die Jahre 2014 bis 2020. Für das Programm sind 229 Millionen Euro vorgesehen, mit dem Ziel der „Verbesserung der Voraussetzungen für eine demokratische Bürgerbeteiligung“. Das hört sich schön an.

Zur Verbesserung der Voraussetzungen für eine demokratische Bürgerbeteiligung wären allerdings vor allem mehr demokratische Rechte der Bürgerinnen und Bürger angezeigt, wäre es angezeigt, das Demokratiedefizit auf europäischer Ebene anzugehen.

Ich rede hier unter anderem von der Europäischen Bürgerinitiative, die in der vorliegenden Ratsverordnung als „einzigartige Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger direkt an der Gestaltung der EU-Rechtsvorschriften mitwirken zu lassen“, dargestellt wird.

Leider muss man sagen, dass die EBI eine einzigartig eingeschränkte Möglichkeit zur Mitwirkung ist, unter anderem, weil sie an die Umsetzung der bestehenden Verträge gebunden ist. Ich habe mir einmal die Liste der von der Europäischen Kommission abgelehnten Bürgerinitiativen der letzten Monate ausdrucken lassen. Da wurde zum Beispiel die Bildung einer öffentlichen Bank für eine soziale, ökologische und solidarische Entwicklung abgelehnt, weil sie nicht in den Verträgen vorgesehen ist. Ein europaweiter Atomausstieg wurde wegen Euratom abgelehnt. Eine Initiative gegen die grausame Behandlung von Tieren wurde abgelehnt. Ein europaweites Referendum, um demokratische Defizite aufzuheben, wurde abgelehnt. Das ist leider die Realität.

Die Linke fordert hier mehr Demokratie auf europäischer Ebene, damit solche Initiativen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger für europäische Themen engagieren, auch wirklich eine Chance haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ähnlich wie bei der EBI verhält es sich leider auch mit dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“. Die Mittelvergabe wird vorrangig an den „Bezug zu den Strategien der Union“ gebunden. Die Strategie Europa 2020 als radikalisierte Fortsetzung der gescheiterten Lissabon-Strategie mit dem Dogma der EU als wettbewerbsfähigstem Wirtschaftsraum der Welt wird damit zur praktischen Richtschnur für Projektanträge. Kritische Projektträger, die vielleicht alternative Europa-Visionen haben, dürften es schwer haben. Völlig weltfremd wird es, wenn es in der Verordnung heißt ‑ Zitat ‑:

"… die eindrucksvollen Errungenschaften in puncto Frieden und Stabilität in Europa, langfristiges nachhaltiges Wachstum … haben nicht immer zu einem starken Zugehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zur EU geführt."

Das ist ja auch eben angesprochen worden.

Auf Deutsch: Viele Menschen, insbesondere in Südeuropa, wenden sich von der EU ab, misstrauen ihr, und zwar gerade wegen der Art und Weise, wie EU-Kommission und EZB als Teil der Troika mit wirtschaftlichen und sozialen Problemen umgehen, nämlich durch Kürzungen von sozialen Leistungen, von Löhnen, durch Personalabbau im öffentlichen Dienst, durch Deregulierung und erzwungene Privatisierung bis hin zur Wasserversorgung. Eine solche Politik führt zur Entfremdung der Bürgerinnen und Bürger von der EU.

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist jetzt leider auch zu befürchten, dass Projekte, die im Einklang mit der gegenwärtigen EU-Strategie stehen, bei der Mittelvergabe bevorzugt werden, während kritische Projekte drohen leer auszugehen. Das lehnen wir ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Ein letzter, aber wichtiger Punkt: In der Ratsverordnung ist von „europäischer Identität“ die Rede, im Kontext des Gedenkens an die Verbrechen totalitärer Regime in Europa. Bis zu 20 Prozent der Mittel könnten für Projekte abgerufen werden, die sich „mit den Ursachen für die totalitären Regime in der neueren Geschichte Europas“ auseinandersetzen. So notwendig die Auseinandersetzung mit dem Naziregime in Deutschland einerseits und dem Stalinismus in der Sowjetunion andererseits ist und so notwendig es wäre, sich darüber hinaus mit dem europäischen Kolonialismus und dem Ersten Weltkrieg auseinanderzusetzen, so entschieden lehnen wir jedoch die Gleichsetzung von Naziregime und Stalinismus ab, wie sie in der fragwürdigen Totalitarismustheorie zum Ausdruck kommt,

(Beifall bei der LINKEN)

nicht zuletzt, weil sie auch eine Relativierung des Holocausts darstellt. Auf jeden Fall sollte die Frage des Sinns und Unsinns einer Totalitarismustheorie Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung sein und nicht zum Bezugsmerkmal bei der Vergabe von Mitteln zum Beispiel an Thinktanks oder Geschichtsvereine werden.

Aus diesem Grund hat auch die Links-Fraktion im Europäischen Parlament die entsprechende Verordnung abgelehnt. In ihrem Minderheitenvotum heißt es dazu:

"Wir haben gegen den Bericht gestimmt, weil wir uns für die folgenden Werte einsetzen:

– die Vielfalt und Achtung der verschiedenen Kulturen und Völker Europas

– die Trennung von politischer Tätigkeit und der Arbeit von Historikern und Forschern

– die demokratischen Grundsätze, die Diskussionen und die Möglichkeit einer kritischen Sicht der Europäischen Union, ihres Aufbaus und ihrer Geschichte einschließen."

Dem können wir uns hier im Bundestag nur anschließen.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bin gespannt, wie qualifiziert sich der heute gegründete Hauptausschuss mit diesem Thema auseinandersetzen wird.

Vielen Dank.