Rede von Andrej Hunko im Deutschen Bundestag, 10.06.2010

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Wir kennen das Bild aus dem Feudalismus, wie die Untertanen am Geburtstag des Königs am Hofe vorstellig wurden und ihre Sorgen und Nöte darlegten, und war der König milde gestimmt, so konnte es passieren, dass sie Gehör fanden und der König großzügig Abhilfe versprach.

Nicht viel höher ist das demokratische Niveau der Europäischen Bürgerinitiative, über die wir heute diskutieren. Ich zitiere gerne aus dem entsprechenden Art. 11 Abs. 4 des Vertrages über die Europäische Union:

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl eine Million betragen … muss, können … die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen.

Um es klar zu sagen: Das ist nicht mehr als ein eingeschränktes Massenpetitionsrecht, ein kleines, aber unverbindliches Element partizipativer Demokratie. Es ist kein Bürgerbegehren, wie Sie gerade gesagt haben, Herr Dörflinger. Es ist kein plebiszitäres Element und kein Element direkter Demokratie.

Ich weiß, wovon ich rede. Ich habe selbst vor einigen Jahren in Aachen ein Bürgerbegehren mit initiiert. Wir haben Unterschriften gesammelt. Ein Quorum wurde erreicht. Es wurde geprüft, und dann musste die Stadt einen Bürgerentscheid organisieren. Wir haben 80 Prozent gegen die Ratsmehrheit erreicht, und das Bauhaus Europa, ein Prestigeobjekt, um das es dort ging, wurde nicht gebaut. Das ist direkte Demokratie, und die brauchen wir auch auf Bundesebene und auf europäischer Ebene.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich erinnere auch daran, dass der Lissabon-Vertrag, durch den der zitierte Artikel eingeführt wurde, unter Umgehung europäischer Bürgerbeteiligung durchgesetzt wurde. Ich erinnere an die Referenden in Frankreich und den Niederlanden, die dabei umgangen wurden.

Kann mit der Europäischen Bürgerinitiative zum Beispiel ein europäischer Mindestlohn eingeführt werden, was nicht nur wir sehr begrüßen würden? Nein, denn das würde Art. 153 Abs. 5 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Kommission widersprechen.

Kann damit eine soziale Fortschrittsklausel eingeführt werden, wie sie von den Gewerkschaften gefordert wird? Nein, denn dazu bräuchte es eine Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Kommission.

Kann damit die rechtsstaatlich höchst fragwürdige EU-Terrorliste aufgehoben werden? Sie gehört zu den schwarzen Listen, die der Rat einsetzt und die dann judikative Folgen haben. Nein, denn das fällt nicht in die Zuständigkeit der Kommission, sondern des Rates.
Es bleibt zu befürchten, dass bei diesen eingeschränkten Möglichkeiten der wünschenswerte Effekt hinsichtlich einer Herstellung europäischer Öffentlichkeit und der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger äußerst bescheiden sein wird.

Gerade Sie von der Koalition geben sich mit dem viel kritisierten Umsetzungsvorschlag der Kommission zufrieden. Um wenigstens das Positive an der Europäischen Bürgerinitiative zu sichern, sollten die Durchführungsbestimmungen möglichst bürgerfreundlich gestaltet werden. Da kann ich Herrn Roth nur zustimmen. Wir haben ähnliche Vorschläge, die nur etwas weiter gehen. Wir schlagen zum Beispiel vor, dass das Antragsalter auf 16 Jahre gesenkt wird. Außerdem das halte ich für sehr wichtig fordern wir ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof, falls die Kommission nach einer erfolgreichen Bürgerinitiative keinen Gesetzentwurf vorlegt.

Grundsätzlich bleibt festzuhalten: Die Europäische Bürgerinitiative wird das strukturelle Demokratiedefizit der Europäischen Union nicht aufheben. Nichtsdestotrotz begrüßt die Linke diesen kleinen Schritt in Richtung mehr Demokratie in der EU. Es bedarf aber weiterhin einer demokratischen Neubegründung der Europäischen Union mit neuen Grundlagenverträgen.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Merkel hat heute eine Änderung der Grundlagenverträge gefordert. Dann ist nicht einzusehen, warum dies nicht auch zu mehr Demokratie in der Europäischen Union, zu mehr Rechten des Europäischen Parlaments und zu verbindlichen Rechten der Bürgerinnen und Bürger in Europa führen soll.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)