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(z.B. parlamentarische Initiativen oder Vorab-Veröffentlichungen als Scan).

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pdf Weitere Drohnen-Flüge in Bayern Beliebt

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KlAnfrage BMVg_Drs. 18_389.pdf

Erst im Sommer 2013 wurde bekannt, dass die US-Armee in der Oberpfalz Flüge mit drei verschiedenen Drohnen-Typen durchführt (Bundestagsdrucksache 17/14401). Zuständig ist das „Joint Multinational Training Command" (JMTC) in Vilseck (Bundestagsdrucksache 18/48). Unverblümt erklärt das US-Kommando auf seiner Webseite, wie diese zusammen mit anderen Einrichtungen in Deutschland dem tödlichen Drohnenkrieg dienen sollen („Used in conjunction with the live-fire ranges, maneuver areas, simulation and training resources, it will help prepare U.S. and partner-nation forces to prevent conflict in the region, shape strong international partnerships, and, if necessary, win decisively on any battlefield", www.army.mil , 9. Oktober 2013).  

pdf Weitere europäische Anstrengungen zur möglichen Aushebelung verschlüsselter Telekommunikation Beliebt

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18_8686_Aushebelung_verschlüsselter_Telekommunikation.pdf

Am 19. und 20. Mai 2016 führt die Polizeiagentur Europol eine Konferenz "Privacy in the digital age of enetyptton & anonymity online" durch. Thematisiert wird die „Balance" von Freiheit und Sicherheit. Nicht näher ausgeführte "Cyberkriminelle" würden laut Europol Verfahren zur Verschlüsselung und Anonymisierung "aktiv missbrauchen", um ihre Kommunikation und Identität zu verschleiern. Auch ihre Daten würden verschlüsselt gespeichert, außerdem nutzten sie virtuelle Währungen um ihre Finanztransaktionen zu verbergen. Die Konferenz geht der Frage nach, inwiefern dies als "Kollateralschaden" von Freiheit toleriert werden kann oder ob Strafverfolgungsbehörden ähnlich wie bei früheren Kommunikationsformen Möglichkeiten zum Eindringen in die private Telekommunikation erhalten müssen. 

pdf Weitere Reduzierung des Fluglärms im Saarland Beliebt

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KA_18_3621_Fluglärm.pdf

Militärischer Fluglärm belastet die Bewohnerinnen und Bewohner im Saarland sowie der westlichen Region von Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2013 führten insgesamt 4847 Militärflüge über dem Saarland zu ständigen Lärmbelästigungen (Landtag des Saarlandes, Drucksache 15/1076). Die Landesregierung des Saarlandes bestätigt, dass der militärische Flugbetrieb „auch Fluglärm mit sich bringt". Dieser sei zwar „ganz sicher nicht wünschenswert", müsse aber ertragen werden. Der Flugbetrieb basiere „auf der geltenden Rechtslage" und erfolge „aufgrund militärischer Notwendigkeiten". Die Verantwortung trage die Bundesregierung. Jedoch sei es der Landesregierung „ein besonderes Anliegen", die Fluglärmbelastungen für die saarländische Bevölkerung „so gering wie möglich zu halten". Demnach sei die Landesregierung bemüht, „weitere Verbesserungen zu erreichen" und beteilige sich hierfür an einer „AG Fluglärm". Außerdem stehe sie „in kontinuierlichem Kontakt insbesondere zum Bundesministerium der Verteidigung, zur Luftwaffe sowie zur U.S.-Airforce". 

pdf Weitere Schriftliche Frage zur Steuerung oder Übermittlung von Aufklärungsdaten von US-Drohnen über US-Einrichtungen in Deutschland Beliebt

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SF6-161_Hunko.pdf

 Inwiefern haben sich mittlerweile Hinweise im Rahmen des „kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog“ mit den USA, einem Gespräch des Außenministers Westerwelle mit Außenminister Kerry in den USA, durch deutsche Verbindungsbeamte bei US-Militärs von AFRICOM oder andere diplomatische Initiativen ergeben, dass US-Einrichtungen in Deutschland tatsächlich für die Steuerung der Flüge von US-Drohnen über afrikanischen und asiatischen Ländern bzw. Kampfhandlungen genutzt werden, und auf welche deutschen „Rechtsnormen“ (Antwort auf die Schriftliche Frage von Andrej Hunko, 6/1, 30.5.2013) bzw. strengen „Regeln des Rechts“ (Fragestunde des Deutschen Bundestags, 12.6.2013) wird sich konkret bezogen wenn davon gesprochen wird, die Bundesregierung nehme die USA „beim Wort“ dass diese stets eingehalten würden, sofern US-Infrastruktur in Deutschland auch ohne Wissen der Bundesregierung für Einsätze von US-Drohnen genutzt wird (bitte insbesondere hinsichtlich sogenannter „gezielter Tötungen“ angeben, da sich die genannten Fragen genau darauf bezogen)?

pdf Weitere Tests, Forschungen, Kooperationen oder Marktbeobachtungen zur Nutzung von Drohnen Beliebt

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Zahlreiche Bundesbehörden sind weiterhin mit der Einführung von Drohnen befasst. Nach Angaben der Bundesregierung hat beispielsweise die Bundespolizei Tests mit größeren Helikopterdrohnen auf der Ostsee durchgeführt. Der Referatsleiter der Bundespolizei kündigte daraufhin an, sich nun für Ergebnisse von Tests über der Nordsee auszutauschen (Bundestagsdrucksache 17/14652). Das Bundeskriminalamt (BKA) prüft hingegen die „technischen Möglichkeiten zur Abwehr von UAV" (Bundestagsdrucksache 17/14827). Auf Ebene der Europäischen Union (EU) ist vor allem das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) an entsprechenden Vorhaben beteiligt. Mittlerweile wird eines dieser Projekte „DeSIRE" als „DeSIRE II" fortgeführt. Das DLR hatte hierzu für die Europäische Verteidigungsagentur umfangreiche Simulationen für den erfolgreichen Flug einer MALE-Drohne des Typs „Heron" im spanischen zivilen Luftraum vorgenommen. 

pdf Weitere Vernetzung europäischer Polizeidatenbanken/ ADEP (MdB Hunko) Beliebt

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KA_19_10309_Weitere_Vernetzung_europäischer_Polizeidatenbanken_ADEP_MdB_Hunko.pdf

Unter dem Stichwort „Interoperabilität“ werden die großen EU-Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres miteinander verschmolzen und deren Abfrage vereinfacht („eu-LISA: Wie sich die EU eine neue Super-Behörde zur Überwachung baut“, www.buzzfeed.com vom 27. März 2019). Dies betrifft das Schengener Informationssystem (SIS II), die Fingerabdruckdatenbank Eurodac, das Visa-Informationssystem (VIS) und das „Europäische Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige“ (ECRIS-TCN). Zu einem späteren Zeitpunkt folgen das noch zu errichtende „Einreise-/Ausreisesystem“ (EES) und das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), das allerdings im Unterschied zu den anderen Systemen keine biometrischen Daten enthält.

pdf Weitere Verwendung der HALE-Drohne Euro Hawk Beliebt

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18_3351_HALE_EuroHawk.pdf

Mehrere Stellen des Bundesministeriums der Verteidigung sind derzeit mit dem weiteren Vorgehen und der möglichen „Weiterverwendung" der Spionagedrohne „Euro Hawk" befasst. Hierzu gehören nach Aussage der Bundesregierung die „zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums", die aber nicht näher benannt werden (Bundestagsdrucksache 18/2729). Auch der Generalinspekteur der Bundeswehr sei „hiermit befasst". Die Bundeswehr will dadurch eine „Fähigkeitslücke" im Bereich „Weiträumige Überwachung und Aufklärung" (SLÜWA) decken. Die Riesendrohne sollte ursprünglich mit dem von EADS (jetzt Airbus Group) hergestellten ISIS-Spionagemodul bestückt werden. Möglich wäre aber auch, statt des ISIS ein anderes Spionagemodul zu kaufen. Entsprechende „Studien zur Untersuchung von nicht-ISIS-basierten Lösungen" wurden aber nicht beauftragt. Allerdings habe das Bundesverteidigungsministerium „im Rahmen der Informationsgewinnung" im Dezember 2013 und im März 2014 hierzu zwei Dienstreisen durchgeführt. 

pdf Weitere Verzögerung des europäischen "Forschungs- und Kompetenzzentrums für Cybersicherheit" (ECCC) Beliebt

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KA 19_20344_Weitere_Verzögerung_des_europäischen_ECCC_MdB_Hunko.pdf

Die Europäische Union will ihre „Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr“ im Bereich der Cybersicherheit erhöhen (Ratsdokument 14435/17). Ein neues „Forschungs- und Kompetenzzentrum für Cybersicherheit“ (ECCC) soll entsprechende Maßnahmen koordinieren. Bislang ist über den Standort eines solchen Zentrums aber noch nicht entschieden. Deshalb kann auch die vor zwei Jahren von der Europäischen Kommission vorgelegte Verordnung zur Einrichtung eines ECCC nicht beschlossen werden. Auch die Rechtsform des ECCC ist nach wie vor ungeklärt: Würde das ECCC eine „institutionalisierte europäische Partnerschaft“ oder „Struktur“ der Europäischen Union, müsste es aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller von einer Generaldirektion der Kommission verwaltet werden. Damit hätte die Kommission automatisch ein Vetorecht im Verwaltungsrat des ECCC.

pdf Weitere Verzögerung des NATO-Drohnenprogramms in Sigonella/Sizilien Beliebt

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KA_19_21171-Drohnen-Sigonella-MdB-Hunko.pdf

Die NATO stationiert im Programm „Alliance Ground Surveillance" (AGS) fünf hochfliegende Drohnen des Typs „Global Hawk" auf dem Stützpunkt der italienischen Luftwaffe in Sigonella/Sizilien. Im NATO-AGS firmieren die unbemannten Luftfahrzeuge als „Phoenix". Mit einer Flughöhe von 18 Kilometern und einem Gewicht von 15 Tonnen befördern sie rund 1,4 Tonnen Nutzlast. Zur Ausrüstung gehört ein MP-RTIP-Radar von Northrop Grumman mit Bewegtzielanzeige, Radar mit synthetischer Apertur, Luftraumverfolgung, geführter Suche und hochauflösendem Bodenradar.

pdf Weiterentwicklung des Vertrags von Prüm Beliebt

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KA_19_873_Weiterentwicklung_Vertrag_von_Prüm_MdB_Hunko.pdf

Im Prümer Vertrag regeln die beteiligten Regierungen seit 2005 die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der als illegal eingestuften Migration. Der damit verbundene Informationsaustausch von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden erfolgt im Treffer/Kein Treffer-Verfahren, die Behörden haben dabei grenzüberschreitenden Zugriff auf DNA-Analyse-Dateien, Fingerabdruckidentifizierungssysteme und Register mit Kraftfahrzeug- und Kraftfahrzeughalterdaten. Ursprünglich als zwischenstaatliches Abkommen eingerichtet, ist der Prümer Vertrag mittlerweile in den Rechtsrahmen der Europäischen Union überführt worden. Im Rahmen der erneuerten EU-Strategie zur Inneren Sicherheit 2015-2020 wird er nun weiterentwickelt. Dabei sollen die Datenformate, die Abfrageverfahren, der Informationsaustausch und der Folgeschriftverkehr vereinfacht und standardisiert werden. Das Vorhaben firmiert als „Next Generation Prüm“ („Prüm.ng“). Zur Debatte steht, das Verfahren auf Gesichtserkennung auszuweiten.

pdf Weiteres Datenleck bei der EU-Polizeiagentur Europol Beliebt

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18_10717_MdB_Hunko_Datenleck_Europol.pdf

Nach Berichten des niederländischen Fernsehsenders Zembla gelangten vertrauliche Informationen der EU-Polizeiagentur Europol in Den Haag ins Internet. Eine Mitarbeiterin hat demnach eingestufte Informationen mit nach Hause genommen und digitale Kopien auf einem Netzlaufwerk angefertigt. Der Datenträger von Lenovo sei mit dem Internet verbunden gewesen. Laut Wil van Germert, dem ehemaligen niederländischen Geheimdienstchef und jetzigen stellvertretenden Direktor von Europol, ist nicht ausgeschlossen, dass außer dem Sender weitere Parteien Einblick in die Daten gehabt hätten. Eine Untersuchung soll nun klären, warum die von der niederländischen Polizei zu Europol entsandte Mitarbeiterin die Daten mitnahm und kopierte. Die Frau arbeitete bereits seit elf Jahren für Europol. Laut einem Sprecher von Europol verfüge die Agentur eigentlich über ein „sehr robustes System", um die gespeicherten Informationen zu schützen. Deshalb sollten nun die Sicherheitsprotokolle überprüft werden. 

pdf Weitergabe von Aufklärungsdaten an Grenzbehörden in Libyen, Agypten, Tunesien und Algerien Beliebt

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18_11974_Weitergabe_Aufklärungsdaten_Libyen.pdf

Noch in diesem Jahr nehmen die südlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die satellitengestützte Plattform „Seepferdchen Mittelmeer" („Seahorse Mediterranean") in Betrieb (Antwort der Europäischen Kommission an die EU-Abgeordnete Sabine Lösing, E-000223/2017 vom 30. März 2017). Vorausgegangen waren Verhandlungen der Kommission und der Mitgliedstaaten Italien, Frankreich, Zypern, Malta und Portugal mit Libyen, Tunesien, Algerien und Ägypten über eine Zusammenarbeit im grenzpolizeilichen Bereich. Die Verhandlungen werden von der ebenfalls beteiligten Regierung Spaniens angeführt, die bereits seit über zehn Jahren das regionale Netzwerk „Seepferdchen Atlantik" betreibt (Drucksache 18/3515). 

pdf Weltweite Ausforschung der Telekommunikation über das US-Programm „PRISM“ – Bundesregierung beanwortet nicht alle unserer Fragen Beliebt

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Nach eigener Auskunft hat die Bundesregierung über die Spionageprogramme PRISM aus Medien erfahren. Im Juni hat das Bundesinnenministerium einen Brief an die amerikanische Botschaft sowie weitere an Firmen (Yahoo, Microsoft, Google, Facebook, Skype, AOL, Apple und Youtube) geschickt. Über etwaige Antworten ist allerdings bislang nichts bekannt. Der Bundesinnenminister rechtfertigt die Maßnahmen derweil mit einem "Supergrundrecht" auf Sicherheit. Die Fraktion DIE LINKE. erfragt die Antworten. 

pdf Wiener "Plattform" gegen Migration auf der sogenannten Westbalkanroute Beliebt

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KA_19_21516_Wiener_Plattform_gegen_Migration_auf_Westbalkanroute_MdB_Hunko.pdf

Am 22. und 23. Juli 2020 hat die österreichische Regierung eine Ministerkonferenz zur Bekämpfung von „illegaler Migration“ entlang der sogenannten Westbalkanroute in Wien organisiert („Migration: Mehr Koordination und Zusammenarbeit auf den östlichen Mittelmeerrouten“, Pressemitteilung BMI vom 23. Juli 2020). Eingeladen waren die Länder des „Salzburg Forums“ (Österreich, Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien, vgl. www.salz- burgforum.org) sowie Dänemark, Griechenland, die Schweiz und Deutschland als derzeitige EU-Ratspräsidentschaft. Auch die Agenturen EASO, Frontex und das Internationale Zentrum für die Entwicklung der Migrationspolitik (ICMPD) waren vertreten. Für die EU-Kommission nahmen die Vizepräsidentin für die Förderung des europäischen Lebensstils, Margaritis Schinas, und der Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung, Olivér Várhelyi, daran teil (EU-Kommission, „Daily News“ vom 22. Juli 2020). Der Fokus der Konferenz lag auf einer Stärkung der operativen Zusammenarbeit der EU-Staaten und der Drittstaaten auf dem Westbalkan bei der Bekämpfung irregulärer Migration.

pdf Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag: Lagebild zu den Einsätzen privater Seenot-Rettungsorganisationen im Mittelmeer 2018 Beliebt

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WD 2-128-18.pdf

Seit der Beschlagnahme der „Iuventa“ des deutschen Vereins Jugend Rettet e.V. im August 2017, der Festsetzung des Schiffes und Ermittlungen gegen Mitglieder des Vereins und der Crew werden Nichtregierungsorganisationen, die mit Seenotrettungsschiffen und Aufklärungsflugzeugen im Mittelmeer unterwegs sind, mit fingierten Begründungen kriminalisiert. Am 2. Juli 2018 wurde die „Sea Watch 3“ von Sea-Watch e.V. im Hafen von Valletta/ Malta festgesetzt, nachdem die Hafenbehörde die Ausfahrt verweigert und eine Untersuchung des niederländischen Flaggenstatus gefordert hat. Mit der Schweizer humanitären Piloteninitiative (HPI) betreibt Sea-Watch e.V. außerdem die „Moon Bird“. Das Aufklärungsflugzeug wurde seit Mai mehrfach am Fliegen gehindert, da angeblich die Einhaltung kleinerer Verwaltungsvorschriften überprüft werden musste. Im Juli hieß es dann, dass das Flugzeug nur noch starten darf, wenn der Flug zur Hilfe bei der Seenotrettung von einem Staat angefordert wurde. Eine weitere Organisation, Pilotes Volontaires, betreibt mit Sea-Watch e.V. von Lampedusa aus ebenfalls ein Suchflugzeug, die „Colibri”. Das Schiff „Sea Watch 2“ wurde vom deutschen Verein Mission Lifeline übernommen und in „Lifeline“ umbenannt. Auch die „Lifeline“ wurde in Valletta festgesetzt, nachdem der Kapitän sich geweigert hatte, Geflüchtete an die sogenannte libysche Küstenwache zu übergeben und diese in Italien zunächst nicht von Bord gehen durften. Derzeit wird gegen den Kapitän der „Lifeline“ in Malta wegen angeblicher Registrierungsfragen vor Gericht verhandelt, das Schiff darf deshalb nicht auslaufen. Der Verein SeaEye e.V. betreibt die „Seefuchs“, die ebenfalls in Malta am Auslaufen gehindert wird. Das Schiff fährt unter niederländischer Flagge, laut den Behörden ist es dort nicht korrekt registriert. Auch der Verein RESQSHIP e.V. will zivile Seenotrettung betreiben und sammelt Spenden für ein Schiff. Rettungsmissionen sollen von Malta aus starten. Der Berliner Verein Mare Liberum e.V. übernahm das Schiff „Sea Watch 1“ für Seenotrettungseinsätze in der Ägäis.

pdf Wissenschaftliche Dienste im Bundestag, Sachstand "Schengener Grenzkodex – Wiedereinführung von Grenzkontrollen" Beliebt

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PE_6_Sachstand_Schengener_Grenzkodex_Wiedereinführung_Grenzkontrollen.pdf

Der Fachbereich Europa ist beauftragt worden, die Entwicklung des rechtlichen Rahmens zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen an Binnengrenzen der Europäischen Union (EU) anhand von konkreten Fragestellungen zu untersuchen (2.). Gegenstand der folgenden Ausführungen sol-len ferner die Rolle der Kommission sowie des Rates bei der Wiedereinführung von Grenzkon-trollen (3.) sowie die Frage der Möglichkeit von Grenzkontrollen in „nationaler Verantwortung“ sein (4.). Schließlich möchte der Auftraggeber wissen, welche Durchführungsbeschlüsse des Ra-tes bisher ergangen sind (5.) und welche Gründe die Bundesregierung für die Wiedereinführung von Grenzkontrollen angeführt hat und weiter anführt (6.).

pdf Wissenschaftliche Dienste im Bundestag: Bewaffnung der Ständigen Reserve von Frontex Beliebt

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WD Bundestag 107-20 - Bewaffnung Frontex Ständige Reserve - herabgestufte Version.pdf

Im Zuge der Reform der Europäischen Grenz- und Küstenwache mit einer neuen Rechtsgrundlage plant die EU den sukzessiven Aufbau einer sog. „Ständigen Reserve“ von 10.000 Einsatzkräften. 3.000 Einsatz- kräfte sollen als Personal der sog. Kategorie I zugeordnet werden, die als europäisches Statutspersonal im Auftrag der Agentur selbst handeln.

Der Fachbereich Europa wurde gebeten, aus einer umfassenderen Fragestellung die europarechtlichen Aspekte zu beleuchten. Hiernach ist dazu Stellung zu beziehen, ob in der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache 2 (im Folgenden: Frontex-VO) Aussagen zum Kauf, zur Lagerung, zum Transport und zum Gebrauch von Schusswaffen und anderer Ausrüstung zur Aus- übung von Zwang durch das Personal der Kategorie I getroffen werden.

pdf Wissenschaftlicher Dienst im Bundestag: Einrichtung von SAR-Zonen und Seenotrettungsleitstellen Beliebt

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WD_Bundestag_3000-10318_SAR-Zonen_Seenotrettungsleitstellen.pdf

Das Übereinkommen über Seenotrettung von 1979 (Convention an Maritime Search and Rescue, SAR-Konvention) regelt die zwischenstaatliche, koordinierte Rettung von in Seenot geratenen Personen in Gebieten außerhalb des Küstenmeers eines Staates (insbesondere in der Ausschließlichen Wirtschaftszone und auf Hoher See). Die Vertragsstaaten haben sich u.a. in Art. 2.1. des Annexes der SAR-Konvention dazu verpflichtet, in Abstimmung mit ihren Anrainerstaaten sog. SAR-Zonen einzurichten und gegenüber dem Generalsekretär der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization, IMO) zu notifizieren. Ziel der Bestimmung ist es, die Pflicht zur Seenotrettung aus Art. 98 des VN-Seerechtsübereinkommens zwischen Staaten möglichst flächendeckend und effektiv zu organisieren. Ferner sind die Vertragsstaaten nach Art. 2.3 des Annexes der SAR-Konvention verpflichtet, für die jeweilige SAR-Zone eine nationale Rettungsleitstelle (Maritime Rescue Coordination Centre, MRCC) einzurichten. Diese Verpflichtung steht allerdings im eigenen Ermessen der Vertragsstaaten (siehe im Detail unten 3.).

pdf Wissenschaftlicher Dienst: Der italienische Verhaltenskodex für NRO im Mittelmeer und das Unionsrecht Beliebt

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201707_WD-BT_Der italienische_Verhaltenskodex_für_NRO_im_Mittelmeer-Unionsrecht.pdf

Italien hat auf Vorschlag der Europäischen Kommission1 einen Verhaltenskodex für Nichtregierungsorganisationen (im Folgenden: NRO), die Such- und Rettungseinsätze im Mittelmeer durchführen, erstellt. Der Verhaltenskodex (Code of Conduct for NGOs involved in migrants‘ rescue operations at sea) enthält in seiner bisherigen Ausgestaltung elf Anforderungen, die von den NRO bei ihren Rettungsaktionen im Mittelmeer zu beachten sind. Eine fehlende Unterzeichnung des Verhaltenskodexes oder eine Nichteinhaltung seiner Anforderungen kann laut dem bisherigen Entwurf des Kodexes eine Weigerung des italienischen Staates zur Folge haben, den NRO Zugang zu nationalen Häfen zu erlauben, vorbehaltlich der Einhaltung der bestehenden internationalen Konventionen. Der Fachbereich Europa wurde um Auskunft ersucht, welche politische oder rechtliche Bedeutung es haben kann, wenn die Kommission oder die EU-Agentur Frontex den Verhaltenskodex auf Unionsebene bestätigt und ob der Verhaltenskodex auf Unionsebene justiziabel und durchsetzbar gemacht werden könnte, beispielsweise durch die Aufnahme in Ratsschlussfolgerungen. 

pdf Wissenschaftlicher Dienst: Einsatz nichtuniformierter Polizisten bei Versammlungen Beliebt

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201806_WD_Einsatz_nichtuniformierter_Polizisten_bei_Versammlungen.pdf

Bei einer Versammlung aus Anlass des G20-Gipfels in Hamburg im Jahr 2017 sollen sich Polizeibeamte in Zivil unter die Versammlungsteilnehmer gemischt haben und dabei im „Schwarzen Block“ auch vermummt gewesen sein. Die Ausarbeitung untersucht Fragen der Anwesenheit und Erkennbarkeit von Polizeibeamten bei Versammlungen. Sie beschreibt zunächst verschiedene Formen nicht offen erkennbaren Polizeihandelns. Anschließend werden Grundrechtsrelevanz und Voraussetzungen der Anwesenheit von Polizeibeamten bei Versammlungen dargestellt. Dabei geht die Ausarbeitung auf die Legitimationspflicht der Beamten ein. Sie untersucht abschließend die Anwendbarkeit des sogenannten Vermummungsverbots auf Polizeibeamte.