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Bundesregierung zur mutmaßlichen Ermordung von Andrea Wolf

Schriftliche Fragen von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur mutmaßlichen Ermordung von Andrea Wolf am 23. Oktober 1998

(1) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur mutmaßlichen Ermordung der deutschen Staatsbürgerin Andrea Wolf am 23. Oktober 1998 durch die türkische Armee und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 8. Juni 2010, in dem die Türkei wegen des Verstoßes gegen Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf ein faires Verfahren) verurteilt wurde, da sie es versäumt hat, die Todesumstände der deutschen Staatsbürgerin Andrea Wolf adäquat und effektiv zu untersuchen, die am Gefecht beteiligten Soldaten ausfindig zu machen und zu verhören und auch kein ernsthafter Versuch unternommen wurde, das Grab der Andrea Wolf zu suchen ?

(2) Wie hat die Bundesregierung im Fall Andrea Wolf auf die Verweigerung der Rechtshilfe für deutsche Ermittlungen durch die türkische Justiz im Jahr 2005 (mit der Begründung, sie sehe „die Souveränität und die öffentliche Ordnung der Türkei" verletz° reagiert und was unternimmt die Bundesregierung, um eine faire Untersuchung des Todes der deutschen Staatsbürgerfit Andrea Wolf zu erreichen?

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"Informationsaustausch über reisende Gewalttäter"

Schriftliche Fragen von Andrej Hunko an die Bundesregierung zu "reisenden Gewalttätern"

Welche Positionen hat die Bundesregierung im Rahmen der Verbesserung eines „Informationsaustauschs über reisende Gewalttäter“ an die Kommission übermittelt (bitte konkret ausführen), wofür zunächst von 19 Mitgliedstaaten Antworten für einen Fragebogen zu einer Vorstudie eingeholt wurden und deren Ergebnisse von der Kommission als Vorbereitung zu einer Machbarkeitsstudie herangezogen werden, für die von den Mitgliedstaaten wiederum Kommentare zur Leistungsbeschreibung abgefragt wurden, und wie wird der „Informationsaustausch über reisende Gewalttäter“ nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der polnischen EU-Präsidentschaft weiter vorangetrieben, deren Schwerpunkte unter anderem in der „Bekämpfung von Linksextremismus, der in Terrorismus mündet“ und der „Sicherheit bei Sportveranstaltungen, insbesondere Zusammenarbeit mit Drittstaaten“ (federführend zusammen mit Österreich und Ungarn) bestehen, für die von den Mitgliedstaaten ebenfalls Fragebogen beantwortet wurden und bald eine „Sachverständigentagung“ geplant ist?

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Funkzellenüberwachung beim G-8 Gipfel 2007

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur Telekommunikationsüberwachung anlässlich der Proteste gegen den G8-Gipfel 2007

Wie viele Telekommunikationsanschlussnehmer/innen wurden auf Antrag bzw. Ver­anlassung welcher Bundesbehörden anlässlich der Proteste gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm, in Hamburg, Berlin, Rostock und der Region um Bad Dobe­ran per Funkzellenüberwachung überwacht, wie es in Ermittlungsakten unter ande­rem zu den Städten Berlin und Hamburg dokumentiert ist, und wie viele ausländische Teilnehmerlinnen an den Protesten (bzw. deren Telefonanschlüsse) wurden hierbei festgestellt?

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Saudi-Arabien und das militärische Eingreifen in Bahrain

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zu Saudi-Arabien und dessen militärischem Eingreifen in Bahrain

Herr Staatssekretär, nach einem Demokratieranking der britischen Zeitschrift The Economist wird Saudi-Arabien auf Platz 159 von 167 aufgeführten Staaten gelistet. Das heißt, Saudi-Arabien ist einer der zehn undemokratischsten und autoritärsten Staaten weltweit. Meine erste Frage: Teilen Sie diese Einordnung?

Daran schließt sich meine zweite Frage an. Sie haben eben Saudi-Arabien als regionale Schutzmacht bezeichnet. Würden Sie das militärische Eingreifen in Bahrain als Schutzmaßnahme bezeichnen?

Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie:

Zu Ihrer ersten Frage: Ich nehme nicht Stellung zu Bewertungen von irgendwelchen Institutionen. Vielmehr geht es darum, dass man die gesamte sicherheitspolitische Lage einschätzt.

Zu Ihrer zweiten Frage: Eine Intervention - das ist ganz klar - zur Unterdrückung oder Niederschlagung eines Aufstandes oder einer Bewegung von Oppositionellen ist kein Engagement im Schutzinteresse. Aber, wie gesagt, diese Maßnahme hat die Bundesregierung nie gutgeheißen. Es hat dazu auch Stellungnahmen gegeben. Die Maßnahme wird aber nicht mehr fortgesetzt.

http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/plenarprotokolle/17119.txt

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Bewertung der Parlamentswahlen in der Türkei

Mündliche Frage von Andrej Hunko zu den Parlamentswahlen in der Türkei

Wie bewertet die Bundesregierung die Berichte zahlreicher unabhängiger Delegationen zur Wahlbeobachtung der Parlamentswahlen in der Türkei am 12. Juni 2011, welche massive und flächendeckende Wahlmanipulationen in den kurdischen Gebieten dokumentierten (http://solidarity-dicle.blogspot.com/p/reports-of-international-delegations-on.html) sowie den nachträglichen Ausschluss des gewählten Abgeordneten Hatip Dicle für den Demokratisierungsprozess der Türkei, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den dokumentierten Mängeln für ihre Beziehungen zur Türkei und in Bezug auf den Aufnahmeprozess der Türkei in die Europäische Union?

Antwort der Bundesregierung

Nach Einschätzung von Beobachtern der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sowie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, waren die Parlamentswahlen in der Türkei gut organisiert, verliefen demokratisch und weitgehend ohne Zwischenfälle. Die Bundesregierung teilt diese Bewertung.

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Sicherheitsratsbeschlusses zu Libyen und dessen vereinbarkeit mit der Charta der Vereinten Nationen von 1968

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung, ob der Sicherheitsratsbeschlusses zu Libyen im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen von 1968 steht

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Fragestellers, dass der Sicherheitsratsbeschluss zu Libyen (VN-Sicherheitsratsresolution 1973) nicht im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen von 1968 steht, da der Sicherheitsrat nach Art. 39 nur Maßnahmen nach den Art. 41 und 42 empfehlen oder beschließen kann, „um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen“, und der Sicherheitsrat es versäumt hat, im Entschließungsteil der Resolution zu beschließen, dass die vorgeschlagenen militärischen Maßnahmen zur Sicherung des Weltfriedens oder der internationalen Sicherheit ergriffen werden sollen, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung im VN-Sicherheitsrat, um den Krieg in Libyen, der nach Ansicht des Fragestellers im Widerspruch zu Art. 2 Abs. 4 und 7 der Charta der Vereinten Nationen steht, zu beenden?

Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Fragestellers weder in rechtsförmlicher noch in inhaltlicher Hinsicht. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat den operativen Teil seiner Resolution 1973 (2011) vom 17. März 2011 ausdrücklich unter Kapitel VII der VNCharta gestellt. Die Art. 41 und 42, auf die Sie Bezug nehmen, sind in diesem Kapitel enthalten.
Wenn der Sicherheitsrat unter Kapitel VII handelt, tut er das mit dem Ziel, „den Weltfrieden und die internationale Sicherheit“ zu wahren. Der Sicherheitsrat ist in der Formulierung seiner Resolutionen frei.
Resolution 1973 stellt den Schutz von Zivilisten in den Vordergrund des Handelns der Staaten. Der Sicherheitsrat, und ich zitiere, „ermächtigt die Mitgliedstaaten … alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen …, um von Angriffen bedrohte Zivilpersonen und von der Zivilbevölkerung bewohnte Gebiete … zu schützen“.
Die Bundesregierung beteiligt sich inner- wie außerhalb des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen aktiv an den internationalen Bemühungen, den Bürgerkrieg in Libyen zu beenden. Die Voraussetzungen für den politischen Prozess, der hierfür erforderlich ist, müssen  allerdings in Libyen selbst geschaffen werden.

Aus Drucksache 17/116

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„Abkommen“ zwischen Italien und der libyschen Opposition zur Verhinderung unerwünschter Einwanderung und Lieferung von „Ausrüstung“ an nicht näher bezeichnete Empfänger

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich des „Abkommens“ zwischen Italien und der libyschen Opposition zur Verhinderung unerwünschter Einwanderung

Welche Inhalte des am 17. Juni 2011 während heftiger militärischer Auseinandersetzungen unterzeichneten „Abkommens“ zwischen Italien und der libyschen Opposition zur Verhinderung unerwünschter Einwanderung sind der Bundesregierung bekannt, für das laut italienischem Außenministerium „Ausrüstung“ an nicht näher bezeichnete Empfänger geliefert werden soll und in dessen Rahmen auch Flüchtlinge nach Libyen zurückgeschoben werden sollen (dapd, 17. Juni 2011), und welche Auswirkungen hat das Regelwerk, das offensichtlich eine seit 2000 bestehende Vereinbarung zwischen Italien und Libyen formaljuristisch übernimmt und dafür unter anderem vom Hohen UNFlüchtlingskommissar in Italien wie auch von „Ärzte ohne Grenzen“ heftig kritisiert wird, aus Sicht der Bundesregierung auf die Flüchtlings- und Asylpolitik der EU im Mittelmeer bzw. die neue EU-Strategie gegenüber Nordafrika?

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Kosten und teilnehmende Länder an der Leistungsschau internationaler Spezialeinheiten in Bonn

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung:

Welche Länder haben an der jüngsten, unter Ausschluss jeder Öffentlichkeit abgehaltenen Leistungsschau internationaler Spezialeinheiten auf dem Gelände der Bundespolizei in St. Augustin teilgenommen (bitte nach Polizeien, Gendarmerien oder etwaigen anderen Einheiten aufschlüsseln und dem jeweiligen Land zuordnen), und wie wurde die Finanzierung der als „Combat Team Conference“ bezeichneten Veranstaltung geregelt (bitte in der Aufstellung auch alle privaten Sponsoren für Bekleidung oder Ausrüstung sowie etwaige Gegenleistungen für Sponsoring aufführen)?

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Erkenntnisse zu angeblichen systematischen Angriffen der libyschen Luftwaffe

Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich ihrer Erkenntnisse zu angeblichen systematischen Angriffe der libyschen Luftwaffe auf Zivilistinnen und Zivilisten als Grund der ausländischen Intervention

Hat die Bundesregierung bei ihrer Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage zum Libyenkrieg (Bundestagsdrucksache 17/5666) alle ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisse inklusive aller Informationen aus dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) in Betracht gezogen, und verfügt die Bundesregierung diesbezüglich noch immer über keinerlei detaillierte Informationen hinsichtlich der systematischen Angriffe der libyschen Luftwaffe auf Zivilistinnen und Zivilisten, die als Grund der ausländischen Intervention angegeben wurden (bitte ggf. nach Datum, Ort, Anzahl der Toten bzw. der Verletzten, Geschlecht und Todesursache auflisten)?

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Telekommunikationsüberwachung von Euroanarchisten

Schriftliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung:

Welche konkreten angeblichen „Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ lagen der Telekommunikationsüberwachung gegen Personen zugrunde, die beim Bundesamt für Verfassungsschutz als „Euroanarchisten“ gelten und als „Mitglied bzw. Unterstützer eines linksextremistischen Personenzusammenschlusses“ verdächtigt werden, wie es gemäß einer Mitteilung des Ermittlungsausschusses Berlin (http://ea-berlin.net/berlin-der-vsverschickt-briefe#content) einigen gegenüber eiinigen Schreiben über im zweiten Quartal 2009 angehörte Telekommunikation mitgeteilt wurde, und welche weiteren Aktivitäten (Datensammlungen, Arbeitsgruppen, Konferenzen oder Treffen) betreiben Bundesbehörden (insbesondere Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz) bezüglich sogenannter „Euroanarchisten“ auch auf EU-Ebene?

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