Hat sich die Auffassung der Bundesregierung im Rahmen des derzeitigen Verhandlungsstands des Abkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) über den Bankdatenaustausch geändert, wonach die Betroffenenrechte nicht ausreichend gewährleistet sind (bitte begründen)?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zu Nicaragua (P7_TA(2009)0103), insbesondere im Hinblick auf Punkt 6 und die vorhergehende Debatte zu Nicaragua, in der drei Fraktionen im Europäischen Parlament nach der Wortmeldung von Gesine Meissner (ALDE) beschlossen der Abstimmung fernzubleiben?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/1107, Frage 70):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, von welchen Fluggesellschaften in Deutschland jeweils welche Datenkategorien im Rahmen des Abkommens über Passagiernamensregister – PNR-Abkommen – mit den USA an das US-amerikanische Heimatschutzministerium übermittelt werden, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, an welche Behörden in den USA oder in Drittstaaten diese Daten weitergegeben werden?
Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/1107, Frage 67):
Wie bewertet die Bundesregierung ihren Beitrag zur Ausbildung afghanischer Polizistinnen und Polizisten vor dem Hintergrund der Feststellung des Director of National Intelligence der USA, Dennis Blair, im aktuellen Annual Threat Assessment vom 2. Februar 2010, die afghanische Polizei werde von der dortigen Bevölkerung als gefährlicher wahrgenommen als die Taliban?
Plant die Bundesregierung eine Vorlage für ein Gesetz zum SWIFT-Abkommen einzubringen, um – entsprechend der von der Bundesregierung bei der Unterzeichnung des Abkommens abgegebenen Erklärung nach Artikel 24 Absatz 5 des EU-Vertrages (Ratifizierungsvorbehalt) – die verfassungsrechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten, damit das Abkommen für Deutschland in Kraft treten kann (bitte begründen und Zeitplan angeben)?
Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die, von der afghanischen Friedensjirga formulierten, Bedingungen zur Ermöglichung von Friedensverhandlungen, und wie beurteilt sie die Chancen, dass diese Bedingungen erfüllt werden, so dass Friedensverhandlungen in Afghanistan begonnen werden können?
Wer hat für die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union an Beschlüssen über die so genannte EU-Terrorliste in welcher Funktion mitgewirkt (bitte einzeln nach Sitzungsdatum und Vertreter der Bundesregierung aufschlüsseln)?
Auf Erkenntnisse welcher Quellen hat sich die Bundesregierung bei den jeweiligen Abstimmungen im Rat der Europäischen Union über die so genannten EU-Terrorlisten gestützt, und welche nicht polizeilichen oder geheimdienstlichen Quellen waren dabei für sie ggf. von Bedeutung?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Verfahren zur Erstellung und Aktualisierung der so genannten EU-Terrorliste aus rechtsstaatlicher und demokratietheoretischer Perspektive auch vor dem Hintergrund, dass bereits Indizien aus Ermittlungsverfahren für eine Listung ausreichen können, und wie begründet sie ihre Zustimmung zu den Beschlüssen über die Listung mit Blick auf die unmittelbaren Rechtsfolgen, die schwere Eingriffe in persönliche Freiheitsrechte bewirken, die Dick Marty als Berichterstatter für die Parlamentarische Versammlung des Europarates als „zivile Todesstrafe“ beschrieb?