Gegenüber den NachDenkSeiten nannte Andrej Hunko, Europapolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, die Lieferung von Uranmunition „hochgradig unverantwortlich“ und die unterstützende Haltung der Bundesregierung „skandalös“. Er fordert eine Ächtung dieser Munitionsart:
„Die Entscheidung Großbritanniens, sogenannte Uranmunition an die Ukraine zu liefern, ist gefährlich und hochgradig unverantwortlich. Die Eskalationsspirale wird dadurch weitergedreht, denn auch ein verstärkter Einsatz von Uranmunition durch Russland kann im Gegenzug nicht ausgeschlossen werden.
Bereits im März hatte ich die Bundesregierung nach ihrer Position zum Einsatz von Munition mit abgereichertem Uran in militärischen Konflikten befragt. Leider bleibt die Bundesregierung bis jetzt eine schlüssige Antwort schuldig, trotz einer Beschwerde meinerseits über unzureichende Beantwortung meiner Frage.
Dass die Bundesregierung sich ungeachtet zahlreicher Berichte und Untersuchungen, beispielsweise von der internationalen Ärzteorganisation IPPNW, über toxische und radiologische Langzeitschäden, über den Anstieg von Fehlbildungen und Krebs sowie über schwerwiegende Umweltschäden nach der Anwendung von Uranmunition nicht zu einer Verurteilung des Einsatzes dieser Munitionsart durchringen kann, ist absolut skandalös. Die Herstellung, Lieferung sowie der Einsatz von Uranmunition – egal durch wen – sollten weltweit geächtet werden.“
Der Bundeswehr-Einsatz soll letztmalig verlängert werden. Die Opposition drängt auf den schnellen Abzug
Die Opposition im Bundestag stellt sich gegen das Vorhaben, den Bundeswehr-Einsatz in Mali noch einmal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Neben AfD und Linken forderte vergangene Woche auch die Union, die Bundeswehr schnell zurückzuziehen. Es sei nicht sinnvoll, "über den 31. Dezember diesen Jahres hinaus Soldatinnen und Soldaten dieser Gefährdung auszusetzen", sagte Unionsfraktionsvize Johann Wadephul (CDU) in der Plenardebatte.
Die Bundeswehr ist seit zehn Jahren an der UN-Mission (MINUSMA) zur Stabilisierung des Landes beteiligt. Mit aktuell mehr als 1.000 Soldaten vor Ort ist es nach dem Abzug aus Afghanistan nicht nur personell der am stärksten fordernde Einsatz. Die Bundeswehr war zuletzt immer wieder von Malis Militärregierung behindert worden, die obendrein offen mit der russischen Söldnertruppe "Wagner" kooperiert. Vor diesem Hintergrund will die Bundesregierung den Einsatz beenden - allerdings erst zum 31. Mai des nächsten Jahres. Sie verweist auch auf eine erhoffte stabilisierende Wirkung auf die für Februar 2024 geplanten Präsidentschaftswahlen in Mali. Wobei allerdings noch nicht einmal klar ist, ob diese überhaupt stattfinden, lautet der Tenor der Opposition.
Im Herbst bezeichnete die Bundesregierung den Vormarsch von Lenkwaffen, die sich weitgehend selbständig Ziele suchen, als besorgniserregend. Nun starten Tests.
Die Bundesregierung hat erstmals eingeräumt, sich praxisnah mit dem Einsatz von Kamikazedrohnen auseinanderzusetzen. "Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr führt derzeit eine Studie zur Erstellung einer Strategie für Loitering Munition mit dem Auftragnehmer AMDC GmbH durch", erklärte der parlamentarische Verteidigungsstaatssekretär Thomas Hitschler (SPD) vor Kurzem auf eine Anfrage des linken Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko. Dabei handelt es sich um Lenkwaffen, die zunächst ohne bestimmtes Ziel gestartet werden und längere Zeit über einem anvisierten Gebiet kreisen. Ist ein lohnendes Objekt ausgemacht, wird dieses durch einen Betriebsführer am Boden per Datenlink zugewiesen und angegriffen.
In Hannover diskutierten Menschen, die sich als Opposition in der Linken sehen, ihre künftige Strategie
Aus allen Bundesländern waren sie am Samstag nach Hannover gekommen. Rund 250 Mitglieder der Partei Die Linke und Aktive von lokal weiter existierenden Gruppen der von Sahra Wagenknecht 2018 mitgegründeten Sammlungsbewegung Aufstehen berieten auf einem Vernetzungstreffen der »linken Parteiopposition innerhalb der Partei Die Linke« unter dem Motto »Was tun? Die Linke in Zeiten des Krieges«. Dazu hatten mehrere parteiinterne Gruppen eingeladen, unter ihnen die Sozialistische Linke, die sich als »gewerkschaftsorientierte Strömung« bezeichnet, und die Karl-Liebknecht-Kreise in Brandenburg und Sachsen.
Was die Teilnehmenden einte: eine tiefe Unzufriedenheit mit der vermeintlichen Haltung des Linke-Bundesvorstands zum Krieg in der Ukraine – und vor allem mit dessen Distanzierung von der von Wagenknecht und der Publizistin Alice Schwarzer initiierten Kundgebung »Aufstand für den Frieden« am 25. Februar in Berlin.
Am Tag der Pressefreiheit fanden an vielen Orten in Deutschland, aber auch international, Demonstrationen für die Freiheit von Julian Assange statt.
Kundgebung in Berlin
In Berlin fand eine Kundgebung statt, die von Bürgern organisiert wurde, die sich schon seit langem für die Freiheit von Julian Assange einsetzen.
Christian Deppe stellte die Initiative Stadtasyl und Ehrenbürgerschaft für Julian Assange vor. Inspiriert durch die Tatsache, dass Assange von einigen italienischen Städten die Ehrenbürgerschaft verliehen wurde, sollen nun auch die Bürgermeister von Berlin aufgefordert werden, ihre Unterstützung für Assange durch eine solche Geste zu demonstrieren.
Bundestag spricht sich für eine Angleichung der Regeln in den Mitgliedstaaten aus
Der Bundestag befürwortet eine effektivere Durchsetzung von EU-Sanktionen, wie sie die Union etwa gegen den Iran oder Russland (siehe Kasten) verhängt hat. Am vergangenen Donnerstag votierte er mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, gegen die Stimmen von AfD und Die Linke, für einen Gesetzentwurf (20/3441) der Bundesregierung, mit dem der deutsche Vertreter im Europäischen Rat ermächtigt wird, einer dazu vom Rat vorgelegten Beschlussvorlage zuzustimmen.
Diese sieht vor, den Tatbestand "Verletzung von EU-Sanktionen" neu in die Liste der EU-Straftaten in Artikel 83 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aufzunehmen. In einem zweiten Schritt planen Kommission und Rat ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren für eine EU-Richtlinie mit Mindestvorschriften zur Durchsetzung der Sanktionen in den Mitgliedstaaten.
Die Bundesregierung muss den Bundestag in der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik künftig deutlich mehr einbeziehen als bisher der Fall. Die Verpflichtung zur umfassenden und frühestmöglichen Unterrichtung in EU-Fragen gelte auch für diesen Bereich, urteilte das Bundesverfassungsgericht.
Der Bundestag müsse über Sitzungen und informelle Beratungen so rechtzeitig informiert werden, dass er auf Verhandlungslinie und Abstimmungsverhalten der Bundesregierung noch Einfluss nehmen könne, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König.
Der außenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Jürgen Trittin, zeigte sich „überaus zufrieden“. Noch vor wenigen Tagen sei die Übermittlung eines Papiers von Polen, Litauen und anderen EU-Staaten für ein neues Sanktionspaket wegen des Ukraine-Kriegs verweigert worden. „Mit dieser Praxis wird nach diesem Urteil Schluss sein.“
Aufrufe von Europa- und Bundestagsabgeordneten sowie Basismitgliedern der Linken
Für Christine Buchholz gehört das konsequente Eintreten für Frieden und Methoden der zivilen Konfliktlösung auch ein Jahr nach dem Beginn der russischen Invasion der Ukraine zum Markenkern der Linkspartei. Den gilt es für sie gegen den überwältigenden Druck aus Politik und Medienöffentlichkeit, aber auch von etlichen Genossen, zu verteidigen. Gerade jetzt brauche es eine starke Stimme gegen die in der deutschen Politik mittlerweile vorherrschende Logik des Militärischen, sagt das Mitglied des Linke-Bundesvorstands »nd«.
Deshalb hat Buchholz zusammen mit der Linke-Europaabgeordneten Özlem Alev Demirel, der Vizepräsidentin der Europäischen Linken Claudia Haydt, dem früheren Mitglied von Bundestag und Europaparlament Tobias Pflüger und dem Chef der Rosa-Luxemburg-Stiftung Heinz Bierbaum am Montag einen Aufruf unter dem Titel »Stoppt den Krieg!« veröffentlicht. Er richtet sich vor allem an Mitglieder und Sympathisanten der Linkspartei, die zur Unterstützung und Verbreitung aufgefordert werden. Zu den 61 Erstunterzeichnern gehören auch die Linke-Bundestagsabgeordneten Susanne Ferschl, Kathrin Vogler, Matthias W. Birkwald und Ates Gürpinar. Letzterer ist auch stellvertretender Bundesvorsitzender.
Am 23. Januar 2019 ernannte sich der venezolanische Oppositionspolitiker Juan Guaidó selbst zum „Präsidenten“ Venezuelas und formte eine „Interimsregierung“. Die Bundesregierung brach mit jahrzehntelanger deutscher Staatspraxis und erklärte umgehend ihre Unterstützung und Anerkennung für den selbstausgerufenen „Staatschef“. An dieser Anerkennung hielt man, trotz massiver völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Bedenken von Fachjuristen und des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, über Jahre fest. Doch seit Guaidó am 30. Dezember 2022 von seinen eigenen Leuten abgesetzt wurde, tut das Auswärtige Amt so, als hätte es die letzten vier Jahre deutscher Venezuela-Politik nicht gegeben. Plötzlich heißt es aus den Mündern der AA-Sprecher auch wieder „Präsident Maduro“ und nicht mehr wie jahrelang üblich „…das Maduro-Regime…“. Ein Zyklus vergeblicher Regime-Change-Versuche ist wohl an sein Ende gekommen. Von Florian Warweg.
Ausländischer Einsatz von »Pegasus« in Deutschland laut Bundestags-Gutachten rechtswidrig
Am 25. März 2018 wurde der ehemalige Regionalpräsident Kataloniens Carles Puigdemont von der Autobahnpolizei in Schleswig-Holstein verhaftet und vorübergehend im Gefängnis Neumünster inhaftiert. Wegen der Verfolgung durch den spanischen Staat lebt Puigdemont im Exil in Belgien. Mit vier Begleitern wollte der Politiker deshalb von Finnland kommend über Deutschland nach Brüssel weiterfahren.
Offenbar waren in die Festnahme auch Geheimdienste involviert. So hätten auch zehn Agenten des Nationalen Nachrichtendienstzentrums (CNI) aus Spanien den deutschen Verfassungsschutz über den bevorstehenden Grenzübertritt Puigdemonts informiert, berichteten spanische Medien damals. Das spanische CNI habe seine Telefone abgehört und mit einem Peilsender die Positionsdaten des Fahrzeugs ermittelt.
Eine solche digitale Überwachung wäre in Deutschland aber rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt jetzt eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag, die der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko beauftragt hatte. »Geheimdienstliche Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste in Deutschland sind als Ausübung fremder Staatsgewalt grundsätzlich unzulässig, sofern die Bundesrepublik sie nicht gestattet«, schreiben die Gutachter darin. Für eine solche Gestattung gebe es aber keine Rechtsgrundlage. Dies gelte auch für die Überwachung der Telekommunikation.