Inwieweit hat die Bundesregierung die nach meiner Auffassung offensichtlich politisch motivierte Ankündigung des türkischen Generalstaatsanwalts verurteilt, die linke Oppositionspartei HDP verbieten zu lassen („Türkischer Generalstaatsanwalt will linke HDP verbieten“, „Neues Deutschland“, 18. März 2021), und welche konkreten Konsequenzen erwägt sie als Reaktion auf diesen nach meiner Auffassung erneuten gravierenden Bruch demokratischer Grundrechte in der Türkei, auch mit Blick auf den bevorstehenden EU-Gipfel am 25. und 26. März 2021?
Antwort des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):
Die Bundesregierung hat am 18. März unmissverständlich erklärt, dass sie mit großer Besorgnis auf die Einleitung des Verbotsverfahrens gegen die Demokratische Partei der Völker (HDP) blickt.
Demokratische Willensbildung braucht eine legitime Vertretung der Meinungen und Interessen aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Dazu gehört vor allem auch eine lebendige Opposition.
Wir werden das weitere Verfahren deshalb sehr aufmerksam beobachten und die Türkei an der Einhaltung der demokratischen und rechtsstaatlichen Standards messen, zu denen sie als Mitglied des Europarats und EU-Beitrittskandidat verpflichtet ist.
Gleichzeitig erwartet die Bundesregierung von der HDP eine klare Abgrenzung gegenüber der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die auch in der EU als terroristische Organisation gelistet ist.
Die innenpolitische Lage in der Türkei im Hinblick auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit allgemein, aber gerade auch die Kriminalisierung der Opposition ist sehr beunruhigend.
Dies strahlt auch auf die Gesamtbewertung der EUTürkei-Beziehungen aus, wie sie der Europäische Rat diese Woche vornehmen wird. Diesen Beratungen kann die Bundesregierung an dieser Stelle nicht vorgreifen.
Quelle: Plenarprokoll 19/217 vom 24. März 2021