Nach welchen Kriterien definiert die Bundesregierung eine Fahne der Hamas („Bundesregierung erwägt Verbot der Hamas-Flagge“, zeit.de, 29. Mai 2021), die nach meiner Kenntnis zwar über ein Wappen verfügt, aber nie eine Fahne mit einem konkreten Design als ihr Symbol definiert hat, und inwiefern ist sie der Ansicht, dass die nicht nur bei Hamas-Versammlungen in verschiedenen Versionen gezeigte grüne Fahne des Glaubensbekenntnisses Schahāda mit der Hamas gleichgesetzt werden kann?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 8. Juni 2021:
Von Mitgliedern und Anhängern der HAMAS wird bei öffentlichen Auftritten und auch im Internet regelmäßig eine grüne Flagge verwendet. Grün gilt als die Farbe des Islams bzw. des Propheten Muhammad. Auf dieser ist in Weiß der Schriftzug der Schahāda, des muslimischen Glaubensbekenntnisses abgebildet („Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt, außer dem einzigen Gott und dass Muhammad sein Gesandter ist.“). Kennzeichnend ist, dass aus dem ansonsten rechteckigen Schriftfeld das Wort „Allah“ mittig aus der ersten Zeile herausragt. Die Flagge enthält keine ausdrücklichen Hinweise auf die Organisation HAMAS.
Soweit das Zeigen anderer Fahnen im HAMAS-Kontext unterbunden werden soll, wäre dies nach Versammlungsrecht zu prüfen. Das Versammlungswesen fällt in die Länderkompetenz. Es obliegt daher den Versammlungsbehörden vor Ort, nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheiden, ob und inwieweit sich die Teilnehmer einer Versammlung andere Symbolik zunutze machen, die ebenfalls geeignet erscheint, propagandistisch auf die Ziele der HAMAS und die Zusammengehörigkeit ihrer Anhänger hinzuweisen.
Quelle: Drucksache 19/30613 vom 11. Juni 2021