Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Plänen des Hohen Vertreters der Europäischen Union für Außen und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, für eine militärische Beratungs- und Trainingsmission in der Ukraine (EU Military Advisory and Training Mission Ukraine) hinsichtlich beispielsweise möglicher Ziele, Zeitrahmen, Personalstärke und -Zusammensetzung und zu planenden Kosten, und für welche konkreten Maßnahmen und Anschaffungen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die 31 Mio. Euro verwendet werden, mit denen die logistischen Fähigkeiten der ukrainischen Armee und ihr Kampf gegen Cyberattacken verbessert werden sollen (siehe das Interview mit dem EU-Außenbeauftragten Josep Borrell „Nichts wird über Uns entschieden, ohne dass wir dabei sind“ in Die Welt, S. 6 vom 29. Dezember 2021)?
Antwort des Staatssekretärs Andreas Michaelis vom 20. Januar 2022:
Die Entscheidung über eine mögliche Unterstützung der Europäischen Union für die Reform der Militärausbildung in der Ukraine treffen die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam. Die Beratungen, in welcher Form diese Unterstützung unter den gegebenen Rahmenbedingungen bestmöglich umgesetzt werden kann, dauern noch an. Der Europäische Auswärtige Dienst hat dafür Optionen identifiziert, darunter eine militärische Beratungs- und Ausbildungsmission (EUATM) sowie eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EPF). Aus Sicht der Bundesregierung wäre eine EPF-Unterstützungsmaßnahme am besten geeignet, um die von der Ukraine erbetene Beratung und Ausbildung durch Militärangehörige aus EU-Mitgliedstaaten bedarfsgerecht und effektiv umzusetzen.
Davon unabhängig beschloss der Rat der Europäischen Union am 2. Dezember 2021 eine EPF-Unterstützungsmaßnahme für die Ukraine im Umfang von 31 Mio. Euro, die Ausstattung zum Aufbau von Fähigkeiten in den Bereichen Sanität, einschließlich Feldkrankenhaus, Pionierwesen, Mobilität und Logistik sowie Cyberabwehr enthält. Die Maßnahmen sind auch im Lichte der Beschlüsse des EU-Ukraine-Gipfels vom 12. Oktober 2021, u. a. zur intensivierten Zusammenarbeit in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, zu sehen.
Quelle: Bundestags-Drucksache 20/456 vom 21. Januar 2022