Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung während der Beratungen der Resolution A/ES-11/L.7 der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit dem Titel "Principles of the Charter of the United Nations underlying a comprehensive, just and lasting peace in Ukraine" Bedenken hinsichtlich expliziter Kritikpunkte an Russland in Textentwürfen geäußert, und welche Kritikpunkte wurden deshalb von den Co-Autoren aus dem Resolutionstext gestrichen (vgl. https://www.securitycouncilreport.org/whatsinblue/2023/02/ukraine-high-level-briefing-2.php)?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 9. März 2023:
Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) werden regelmäßig über mehrere Runden von einem Verhandlungsführer – in diesem Fall der EU – beratschlagt.
Inhaltliche Positionierungen einzelner Staaten im Rahmen solcher Verhandlungen unterliegen der Vertraulichkeit.
Die Positionierung der VN-Mitgliedstaaten ergibt sich insbesondere aus dem Abstimmungsergebnis (https://digitallibrary.un.org/record/4003921?ln=en) sowie den Einlassungen während der Sitzung der Generalversammlung, die zur Annahme der Resolution führt. Bis zur Erstellung des Protokolls sind diese Einlassungen auch unter folgenden Links verfügbar:
https://media.un.org/en/asset/k1t/k1t8vekjqg
https://media.un.org/en/asset/k1m/k1mmdbet9l
https://media.un.org/en/asset/k1a/k1aw3q34r1
Quelle: Drucksache 20/5942 vom 10.3.23