Frage: Welche Personen (Entscheidungsträger, Berater, etc.), Bundesministerien, Behörden, Gremien und Kontrollinstanzen waren 2020 in der Bundesregierung in die Beschaffung von medizinischen Masken zum Schutz vor einer Verbreitung des Coronavirus involviert (bitte die wesentlichen Stationen der Entscheidungskette aufführen), und auf welcher Grundlage haben sie ihre Entscheidungen zur umfangreichen Maskenbeschaffung gefällt (z. B. Auswertung der medizinischen und wissenschaftlichen Datenlage zur Eignung von Masken als Schutzmaßnahme, Errechnung und Festlegung des Bedarfs, Wahl des Open House Verfahrens als geeignetes Beschaffungsverfahren, Errechnung und Festlegung des den Lieferanten angebotenen garantierten Abnahmepreises von 4,50 Euro pro Maske, Festlegung der den Lieferanten gesetzten Beschaffungsfristen, Auswahl der Lieferanten, etc.; siehe dazu www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-pandemie-masken-bundesregierung-100.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar: Sowohl in der vergangenen als auch in der aktuellen Legislaturperiode hat die Bundesregierung ausführlich in ihren Antworten auf parlamentarische Anfragen zu den angefragten Themenkomplexen berichtet.
Es wird deshalb exemplarisch auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/28727 – „Rechts-, Versorgungs- und Produktsicherheit bei der Maskenbeschaffung“ (Drucksache 19/30186 vom 31. Mai 2021) sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 14 und 15 in der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP – Drucksache 19/22173 – „Beschaffungsvorhaben von persönlicher Schutzausrüstung durch das Bundesministerium für Gesundheit“ (Drucksache 19/23045 vom 1. Oktober 2020) verwiesen.