Frage: Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der geplanten Bodenoffensive auf Rafah keine weiteren Genehmigungen erteilen und die Lieferung von Rüstungsgütern an Israel
stoppen, wie es beispielsweise die USA angekündigt haben (tagesschau.de vom 8. Mai 2024: "USA setzen Waffenlieferung an Israel aus"), und sieht die Bundesregierung weiterhin keinen Anlass an der vollumfänglichen Einhaltung der Vorgaben des Völkerrechts durch Israel zu zweifeln (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 19 im Plenarprotokoll 20/133, bitte jeweils begründen)?
Antwort: Die Bundesregierung hat wiederholt nachdrücklich und hochrangig vor einer großangelegten Militäroffensive in der von mehr als einer Million Binnenvertriebenen bevölkerten Stadt Rafah im Gaza-Streifen gewarnt und die Notwendigkeit der Einhaltung des internationalen humanitären Völkerrechts betont. Sie teilt diese kritische Haltung mit unter anderem den Vereinigten Staaten.
Zudem hat die Bundesregierung Israel mehrfach dazu aufgerufen, mehr humanitäre Hilfe zuzulassen und ein funktionierendes System zur Koordinierung und Sicherung humanitärer Helfer vor Ort zu etablieren. Dies wird die Bundesregierung auch weiterhin tun.
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Dabei berücksichtigt die Bundesregierung die Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Das gilt auch für Rüstungsexporte nach Israel.
Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Fragestellung insoweit die Berichterstattung nicht korrekt wiedergibt, als die in Bezug genommene Ankündigung sich nicht, wie von der Fragestellung impliziert, auf eine generelle Aussetzung von Rüstungsexporten bezieht.