Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage: Hat die Bundesregierung den Beitrag des ukrainischen Botschafters Oleksij Makejew zu der deutschen politischen Partei "Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit" auf der Plattform X, vormals Twitter (https://x.com/makeiev/status/1823975239207776378 am 15. August 2024 um 08:49 Uhr), zum Anlass genommen, eine Überprüfung nach Artikel 41 Absatz 1 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vorzunehmen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wie wird sie ggf. darauf reagieren, und wenn nein, warum nicht?

Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann: Nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen gehört zu den Aufgaben einer diplomatischen Mission unter anderem, „die Interessen des Entsendestaats und seiner Angehörigen im Empfangsstaat innerhalb der völkerrechtlich zulässigen Grenzen zu schützen“. Die Verpflichtung nach Artikel 41 Absatz 1 Satz 2 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, sich nicht in innere Angelegenheiten des Empfangsstaats einzumischen, verwehrt daher dem Diplomaten nicht generell, sich zu Angelegenheiten des Empfangsstaats öffentlich zu äußern.

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

BSW-Neujahrsempfang 09.02.25