Frage: Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der israelischen Regierung, dass es sich bei dem israelischen Einmarsch in den Libanon nicht um einen Angriffskrieg, sondern um eine „begrenzte Bodenoffensive“ mit „lokalisierten und gezielten Operationen“ handelt (vergleiche www.handelsblatt.com/politik/international/nahost-israel-beginnt-begrenzte-bodenoffensiveim-libanon/100074844.html; bitte begründen), und hat die Bundesregierung bereits eine völkerrechtliche Bewertung des israelischen Vorgehens im Libanon vorgenommen, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und, wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatsministers Dr. Tobias Lindner: Die Bundesregierung ist tief besorgt über die Lage im Nahen Osten und drängt darauf, dass die Kampfhandlungen zwischen Israel und Hisbollah so bald wie möglich eingestellt werden müssen, um Raum für eine diplomatische Lösung entlang der Sicherheitsratsresolution 1701 zu schaffen. Dies ist aus Sicht der Bundesregierung die Voraussetzung dafür, die Spannungen dauerhaft abzubauen, die israelisch-libanesische Grenze zu stabilisieren und die vertriebenen Bürger in ihre Häuser zurückkehren zu lassen, sodass auf beiden Seiten Sicherheit herrschen kann.
Israel hat das Recht, sich gegen die seit dem 8. Oktober 2023 andauernden bewaffneten Angriffe der Hisbollah zu verteidigen. Die Hisbollah hat seitdem mehr als 10 000 Raketen gegen Israel abgefeuert. Bei der Ausübung des in Artikel 51 der VN-Charta verbrieften Rechts auf Selbstverteidigung muss sich Israel an dessen Grenzen halten. Insbesondere müssen die Selbstverteidigungshandlungen verhältnismäßig sein und die Vorgaben des humanitären Völkerrechts einhalten. Dazu gehört insbesondere die Pflicht, Zivilbevölkerung sowie die zivile Infrastruktur entsprechend den Vorgaben des humanitären Völkerrechts zu schonen.