Norbert Häring 13. 11. 2024
Das Bundesgesundheitsministerium hat auf eine Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (BSW) zum Umgang mit der Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) geantwortet, sie plane, diese dem Bundestag zur Entscheidung vorzulegen. Das Aus der Regierung macht das zwar zunächst obsolet, die nächste Regierung muss jedoch gleich nach Amtsantritt hieran erinnert werden.
Die Reform der IGV, die wie berichtet im Juni in einer Nacht-und-Nebel-Aktion auf der Weltgesundheitsversammlung beschlossen wurde, gibt dem Generaldirektor der WHO weitreichende neue Befugnisse. Die Reform wird für Deutschland automatisch bindend, wenn die Regierung nicht bis 19. Juli 2025 gegenüber der WHO erklärt, dass sie das nicht möchte. Eine Zustimmung durch das Parlament ist nicht erforderlich.
Die noch nicht veröffentlichte Antwort von Gesundheits-Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) vom 8. November auf die Frage, ob die Regierung die Änderungen der IGV dem Bundestag vorlegen werde, lautet:
„Aktuell prüft die Bundesregierung ein Vertragsgesetz, um gemäß Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz die Zustimmung des Deutschen Bundestages für die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften einzuholen.“