von Florian Warweg, NachDenkSeiten 18.3.25
Die NachDenkSeiten erhielten in den Wochen nach der Wahl zahlreiche Zuschriften von auslandsdeutschen Lesern, in großer Mehrheit in EU-Europa lebend, die uns schilderten, wie ihre Wahlunterlagen oft erst an dem Freitag oder Samstag vor der Wahl oder teilweise auch erst an den Tagen danach bei ihnen eintrafen und sie daher nicht an der Wahl teilnehmen konnten. Am 23. März um 24:00 Uhr endet für Auslandsdeutsche die Frist zur Einlegung von Einsprüchen wegen der verhinderten Teilnahme an der Bundestagswahl 2025.
Auslandsdeutsche, die sich derzeit bei der Bundeswahlleiterin beschweren, erhalten folgende Standardantwort: „Die Schwierigkeiten vieler im Ausland lebender Deutscher und die Herausforderungen, denen die beteiligten Stellen in dem bestehenden Verfahren begegnen, sind der Bundeswahlleiterin und auch dem verordnungsgebenden Bundesministerium des Innern und für Heimat bekannt.“
Vielsagend ist in diesem Zusammenhang die „Antwort“ der Bundesregierung auf eine Anfrage des BSW-Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko. Dieser hatte die Bundesregierung nach der Wahl gefragt „wie viele der etwa 213.000 Auslandsdeutschen, die sich vor der Bundestagswahl 2025 ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen, rechtzeitig ihre Wahlunterlagen erhielten und abgestimmt haben“ sowie „in welchen Staaten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung die meisten Probleme bei der rechtzeitigen Zustellung der Wahlunterlagen“.
Die Antworten auf die beiden Fragen lauteten: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele der Auslands- deutschen, die sich vor der Bundestagswahl 2025 ins Wählerverzeichnis haben ein- tragen lassen, rechtzeitig ihre Wahlunterlagen erhielten und ihre Wahlstimmen abgegeben haben.“ Sowie in Bezug auf die zweite Frage: „Eine Quantifizierung und Reihung, in welchen Staaten es die meisten Probleme bei der rechtzeitigen Zustellung der Wahlunterlagen gab, ist der Bundesregierung nicht möglich.“
Dass es der Bundesregierung angeblich nicht möglich sei festzustellen, in welchen Staaten Auslandsdeutsche die meisten Probleme bei der Zustellung der Wahlunterlagen hatten, ist nicht glaubwürdig. Es ist offensichtlich, dass sie kein Interesse daran zeigt, dies herauszufinden, aber gegenüber dem Bundestag zu behaupten, die deutsche Exekutive hätte in diesem Zusammenhang keine Möglichkeiten zur „Quantifizierung und Reihung“ ist mutmaßlich eine Lüge. Denn hier fehlt es an fehlendem politischem Willen zur Aufklärung, aber nicht wie vorgegeben, an fehlenden rechtlichen und praktischen Mitteln diese Aufklärung zu leisten.
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