Frage: Haben nach Einschätzung der Bundesregierung Wirtschaftssanktionen gegen Staaten, die von der Bundesregierung als Autokratien bewertet wer-den, generell keine wirtschaftlichen Auswirkungen oder zeigen ihrer An-sicht nach nur die Sanktionen gegen Russland keine Wirkung, wie Außen-ministerin Annalena Baerbock in einem Interview klarstellt (siehe dazu „Baerbock enttäuscht von Wirkung der Russlandsanktionen“ in Der Spiegel vom 24.08.2023), und wird sich die Bundesregierung deshalb inner-halb der Europäischen Union für die Aufhebung der Wirtschaftssanktio-nen gegen Russland und andere Staaten, die die Bundesregierung als Au-tokratien ansieht, einsetzen oder ist die Bundesregierung dennoch weiter-hin bereit einen "hohen wirtschaftlichen Preis zu zahlen" ("Baerbock: „Wir sind bereit, für die Sicherheit der Ukraine einen hohen wirtschaftlichen Preis zu zahlen“ welt.de vom 7. Februar 2022 https://www.welt.de/poli-tik/ausland/article236741569/Baerbock-Sind-bereit-fuer-Sicherheit-der-Ukraine-hohen-wirtschaftlichen-Preis-zu-zahlen.html)?
Schließt die Bundesregierung eine politische, militärische oder finanzielle Unterstützung einer Militärintervention der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS in der Republik Niger, auch im Rahmen der Europäischen Union, beispielsweise durch GASP- oder GSVP-Instrumente, aus?
Frage: Schließt die Bundesregierung eine politische, militärische oder finanzielle Unterstützung einer Militärintervention der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS in der Republik Niger, auch im Rahmen der Europäischen Union, beispielsweise durch GASP- oder GSVP-Instrumente, aus?
Frage: Kann nach Kenntnis der Bundesregierung die Produktion von mit nuklearen Gefechtsköpfen bestückbaren Flugkörpern, Antipersonenminen, „Loitering Munition“, Uranmunition sowie Streumunition durch den „Act in Support of Ammunition Production“ (ASAP) grundsätzlich gefördert werden (falls ja, bitte die Munitionstypen nennen), oder ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Förderung der genannten Munitionstypen unter Berücksichtigung von Artikel 8 Absatz 4 der EU-Verordnung und für Streumunition zusätzlich der Tatsache, dass die EU-Staaten Estland, Finnland, Griechenland, Lettland, Polen und Rumänien das Übereinkommen über Streumunition (Oslo-Übereinkommen) nicht ratifiziert oder unterzeichnet haben (https://www.clusterconvention.org/states-parties/), ausgeschlossen (bitte begründen)?
Frage: Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von serbischen Behörden eine Anfrage im Zusammenhang mit dem Mord an Oliver Ivanovic am 16. Januar 2018 an die Bundesregierung bzw. deutsche Behörden gestellt (vgl. https://www.slobodnaevropa.org/a/nemacka-oliver-ivanovic-gasic-ubistvo/32470581.html), und welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Mord an Oliver Ivanovic?
Frage: Wie ist die aktuelle Personalstärke der Ermittlungsgruppen zu den Sabotageakten an den Nord-Stream-Pipelines bei Bundespolizei und BKA, und wann wurde die Bundesregierung durch den Generalbundesanwalt über den Stand der Ermittlungen unterrichtet (bitte jeweils mit Datum und TeilnehmerInnen der Bundesregierung /Bundesministerien angeben)?
Frage: Wie haben sich die Zahlen der automatisierten/manuellen Abfragen des Schengener Informationssystems mithilfe der automatischen Nummernschilderkennung seit 2018 entwickelt, und wie differenzieren sich diese nach Bundes- und Landespolizeien?
„Auf welchen konkreten Erkenntnissen basiert die Aussage des Bundeskanzlers, Olaf Scholz, dass es sich bei der mutmaßlichen Sprengung des Kachowka-Staudamms um „eine Aggression der russischen Seite“ handle („Scholz: Russland wollte mit Staudamm-Sprengung Offensive aufhalten“ dpa vom 6. Juni 2023 16:09 Uhr), während die USA und Großbritannien erklärten, noch keine Beweise dafür zu haben, wer für die Zerstörung des Staudamms verantwortlich sei (https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-ukraine-mittwoch-246.html#Wasserstand-in-Flutgebieten-weiter-angestiegen), und welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ursachen für die Schäden des Staudamms?“
„Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für Ihr politisches Handeln (wie zum Beispiel weitere Waffenlieferungen an die Ukraine oder diplomatische Bemühungen zur einer möglichst schnellen Beendigung des Krieges in der Ukraine) aus dem Umstand, dass der Ukraine-Krieg allein im ersten Jahr 120 Millionen Tonnen CO2-Emissionen-Äquivalente ausgestoßen hat (siehe dazu https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/klima-fussabdruck-ukraine-krieg-russland-100.html), und verfügt die Bundesregierung über eine Position zu dem Umstand, dass der Wiederaufbau der Ukraine nach dem Krieg etwa 50 Millionen Tonnen CO2 verursachen werden soll (ebenda), und wenn ja, welche?“