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Left Party of Germany

Fragen von Andrej Hunko an die Bundesregierung

Notwendigkeit weiterer Ermittlungen zur Aufklärung des Luftangriffs im Raum Kunduz im September 2009

Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:

Ich rufe damit die Frage 17 des Kollegen Andrej Hunko auf:

Warum ist die Bundesregierung der Auffassung, dass für die von der Bundeskanzlerin zugesicherte „lückenlose Aufklärung“ des tragischen Luftangriffs zur Vernichtung sogenannter Aufständischer in der Nacht vom 3. zum 4. September 2009 in Kunduz weitere Ermittlungen durch das Kommando Führung Operationen von Spezialkräften notwendig sind, und, wenn nein, warum nicht?

Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung:

Herr Hunko, Ihre Frage erschließt sich mir nicht ganz, weder von der Syntax noch von der Intention her. Darf ich fragen, auf welche wo geäußerte Auffassung der Bundesregierung Sie sich beziehen, damit ich weiß, was der Hintergrund ist?

Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:

Herr Kollege.

Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE):

Es geht darum, ob Sie, was das Kommando Führung Operationen von Spezialkräften angeht, weitere Aufklärung für notwendig erachten oder nicht.

Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung:

Vielen Dank, Herr Kollege. – Dann verstehe ich Sie so, dass Sie an mich die Frage richten, ob ich als Vertreter der Bundesregierung dieser Auffassung bin und ob die Bundesregierung insgesamt dieser Auffassung ist. Ich kann diese Frage klar beantworten. Der Luftangriff gegen die beiden entführten Tanklastzüge war keine Operation der Spezialkräfte, stand auch in keinerlei Zusammenhang mit der zum damaligen Zeitpunkt laufenden Operationsführung der bekannten Task Force 47. Nach den uns zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnissen, Informationen und Bewertungen sind zum derzeitigen Stand der Untersuchung des Vorfalls keine weiteren Ermittlungen des Kommandos FOSK, der Führung von Operationen von Spezialkräften, erforderlich.

Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege?

Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE):

Ja. – Es ist bekannt, dass mindestens ein KSK-Soldat in der Task Force 47 war. Unter welcher Führung stand dieser Soldat? Unterstand er der Führung des Kommandos FOSK, oder war er in die Task Force 47 eingebunden?

Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung:

Das Kommando Führung von Operationen von Spezialkräften war weder an der Vorbereitung noch an der Durchführung des Luftangriffs beteiligt und erhielt auch erst nach erfolgtem Luftangriff von dem Vorkommnis Kenntnis. Die Tatsache, dass ein Soldat aus dem Bereich der Task Force 47 stammt und dort angesiedelt ist, ist richtig. Das heißt aber nicht, dass die Task Force 47 gestaltenden Einfluss auf die Operation hatte. Die Operationsführung lag nicht bei der Task Force 47.

Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE):

Können Sie dann sagen, wie viele KSK-Soldaten insgesamt in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2009 in Kunduz im Einsatz waren?

Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung:

Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich weiß nicht ad hoc, welche Einsätze insgesamt im Bereich Kunduz stattgefunden haben. Wenn Sie auf die speziellen Fragen hinsichtlich des Angriffes auf die Tanklastfahrzeuge und die Bombardierung Bezug nehmen, dann gilt das, was ich gesagt habe: Die Task Force 47 ist nicht betroffen gewesen. Nach meiner Kenntnis war mindestens ein Soldat, der im Bereich der Task Force 47 tätig ist, mit vor Ort. Sollte ein weiterer da gewesen sein – was ebenfalls nicht dazu führt, dass die Task Force 47 operativ beteiligt war –, würde ich das noch sagen. Nach meiner gegenwärtigen Erinnerung war es aber nur ein Einziger. Die Operationsführung lag definitiv bei dem Kommandeur des PRT Kunduz, Oberst Klein.

 

Aus dem Plenarprotokoll des Deutschen Bundestags – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010

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