Einbringung eines Gesetzes zum SWIFT-Abkommen
Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Plant die Bundesregierung eine Vorlage für ein Gesetz zum SWIFT-Abkommen einzubringen, um – entsprechend der von der Bundesregierung bei der Unterzeichnung des Abkommens abgegebenen Erklärung nach Artikel 24 Absatz 5 des EU-Vertrages (Ratifizierungsvorbehalt) – die verfassungsrechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten, damit das Abkommen für Deutschland in Kraft treten kann (bitte begründen und Zeitplan angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche vom 23. Dezember 2009:
Zurzeit werden auf EU-Ebene noch die Rechtsfragen im Hinblick auf die weitere Verfahrensweise solcher Abkommen beraten, die unter dem Vertrag von Nizza gezeichnet, aber vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon nicht mehr abgeschlossen wurden. Zu diesen Abkommen zählt auch das von Ihnen angesprochene sog. SWIFTAbkommen, das am 30. November 2009 gezeichnet wurde. Von dem Ergebnis dieser Prüfung werden Zeitpunkt und Art der Befassung des Deutschen Bundestages abhängen.
Schriftliche Frage. Aus Drucksache 17/382 des Deutschen Bundestages vom 30.12.2009