Konsequenzen aus der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zu Nicaragua
Abgeordneter Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zu Nicaragua (P7_TA(2009)0103), insbesondere im Hinblick auf Punkt 6 und die vorhergehende Debatte zu Nicaragua, in der drei Fraktionen im Europäischen Parlament nach der Wortmeldung von Gesine Meissner (ALDE) beschlossen der Abstimmung fernzubleiben?
Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer vom 28. Dezember 2009:
Die Entwicklung der Lage in Nicaragua wird von der internationalen Gemeinschaft genau beobachtet. Einige Aspekte, wie die Verletzung und Gefährdung demokratischer Prinzipien, mangelnde Transparenz in der Regierungsführung und eine Zentrierung der Macht auf Staatspräsident Daniel Ortega geben seit längerem Anlass zur Besorgnis und waren bereits Gegenstand mehrerer Erklärungen und Demarchen im Rahmen der Europäischen Union. Auch die in der Entschließung des Europäischen Parlaments (EP) erwähnte Gerichtsentscheidung vom 19. Oktober 2009, die unter Umgehung der Zuständigkeit des nicaraguanischen Parlaments den Artikel zum Wiederwahlverbot des Staatspräsidenten für nicht anwendbar erklärte, wurde auf diesem Wege kritisiert. Die Entschließung des EP spiegelt diese Besorgnis wider. Punkt 6 nimmt Bezug auf die während einer Reise der Liberalen Internationale erfolgte Verunglimpfung eines EU-Mitgliedstaates und angedrohte Ausweisung des Leiters dieser Delegation durch Vertreter der nicaraguanischen Regierung. Über die Motive des Fernbleibens von Abgeordneten dreier Fraktionen von der Abstimmung hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.
Schriftliche Frage. Aus Drucksache 17/408 des Deutschen Bundestages vom 08.01.2010